Ausländer, die sich länger in der Türkei aufhalten wollen, als es das Visum oder die Visumbefreiung zulassen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird persönlich, durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Rechtsanwalt beim Generaldirektion für Migrationsverwaltung gestellt. Um einen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wird zunächst ein Vorabantrag über e-Wohnsitzsystem gestellt. Nach dem Ausfüllen eines Formulars wird ein Termin mit der Generaldirektion für Migrationsverwaltung vereinbart und der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen gestellt. Die erforderlichen Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis sind abhängig vom beantragten Aufenthaltserlaubnis.
Das türkische Recht kennt sechs verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen.
- Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
- Langfristige Aufenthaltserlaubnis
- Stundenten Aufenthaltserlaubnis
- Familienaufenthaltserlaubnis
- Humanitäre Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel
In der Praxis ist die am häufigsten angewandte Art des Aufenthaltserlaubnis der kurzfristige Aufenthaltserlaubnis. Nach den Daten von 2024 leben in der Türkei etwa 596.000 Menschen mit einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis. Es folgen die Studenten-Aufenthaltserlaubnis mit 174.000 und die Familienaufenthaltserlaubnis mit 127.000. Da die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis die am häufigsten beantragte Aufenthaltserlaubnis ist, wäre es angebracht, sich auf diese zu konzentrieren.
- Wer kann einen Antrag auf einen kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis stellen?
- Ausländer, die zu Forschungszwecken in die Türkei reisen
- Ausländer, die in der Türkei Handelsbeziehungen oder Unternehmen aufbauen wollen
- Ausländer, die zum touristischen Zweck reisen,
- Ausländer, die zur medizinischen Behandlung kommen,
- Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen,
- Ausländer, die im Rahmen eines Austauschprogramms zu Bildungs- oder ähnlichen Zwecken kommen,
- Ausländer, die an Türkischsprachkursen teilnehmen,
- Ausländer, die zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen kommen,
- Ausländer, die aufgrund eines Antrags oder einer Entscheidung von Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Aufenthalt in der Türkei verpflichtet sind,
- Ausländer, die ihr Recht auf eine Familienaufenthaltserlaubnis verlieren und zu einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis wechseln,
- Ausländer, die nicht in der Türkei arbeiten, aber in dem vom Präsidenten festzulegenden Umfang und Betrag investieren werden, sowie ausländische Ehegatten, minderjährige Kinder oder ausländische unterhaltsberechtigte Kinder,
- Bürger der Türkischen Republik Nordzypern sind,
- Ausländer, die ihre Hochschulausbildung in der Türkei abgeschlossen haben und sich innerhalb von sechs Monaten bewerben
- Ausländer, die eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen können, müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- die geforderten Informationen und Dokumente vollständig einreichen,- kein Einreiseverbot in die Türkei zu haben,
- die Aufenthaltsbedingungen müssen den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen,
- auf Verlangen ein von den zuständigen Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, ausgestelltes Strafregisterdokument vorzulegen,
- Angabe der Adresse, an der in der Türkei aufhalten werden.
Ausländer, die zu den oben genannten Personen gehören und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Stellung eines Antrags bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Der Antrag des Ausländers kann aufgrund des Ermessens der Verwaltung oder wegen Mängeln im Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall hat der Ausländer die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.