Vorsicht bei Aufhebungsverträgen !
Nach aktuellen Meldungen zahlt Daimler derzeit wohl bis zu 500.000 Euro Abfindung bei Abschluss eines freiwilligen Aufhebungsvertrags.
Klingt vordergründig gut. Muss aber wohl überlegt werden:
- von der Abfindung gehen noch (erhebliche) Steuern ab
- die Gefahr einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit droht
- verkürzt man seine Kündigungsfrist droht neben Sperrzeit noch die Ruhenszeit
- wie lange würde ich benötigen, um den sich aus der Abfindung ergebenden Nettobetrag bei Weiterbeschäftigung netto zu verdienen ?
- wo sehe ich mich nach Ende der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds ? Im Beschäftigungsverhältnis oder weiter in der Arbeitslosigkeit?
- wie wirkt sich die Abfindung/die eventuelle Arbeitslosigkeit auf eine zukünftige Rente aus, wenn diese kurz bevor steht ?
Zwar gibt es Entscheidungen des Bundessozialgerichts, dass ein Arbeitnehmer, dem ansonsten nachweislich eine umumgänglich betriebsbedingte Kündigung droht, einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen darf, ohne dass er mit einer Sperrzeit zu rechnen hat.
Es sei einem Arbeitnehmer nämlich nicht zumutbar, eine Kündigung abzuwarten und erst in einem Kündigungsschutzprozeß gegebenenfalls eine Abfindung zu verhandeln.
Leider lehrt die Erfahrung mich eine andere Handhabung bei der Ageentur für Arbeit. Oftmals werden dort dennoch Sperrzeiten verhängt. Sicher kann man gegen eine - zu Unrecht - verhängte Sperrzeit Klage einreichen. Doch muss man sich über die lange Verfahrensdauer im Klaren sein.
Vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrag sollte man sich somit in vielerlei Ebenen beraten lassen. Angefangen bei den Rechtsfrage, über die steuerlichen Fragen, bis hin zur rentenrechtlichen Fragestellung.