Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Doch besonders bei der Berechnung der Abfindung gibt es viele wichtige Faktoren zu beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Abfindung berechnen und welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen sollten.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erfolgt, stimmen beide Seiten den Bedingungen des Vertrags zu. In vielen Fällen wird dabei eine Abfindung gezahlt, um den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen.

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Abwicklungsvertrag hingegen wird nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen und regelt die Modalitäten der Beendigung, beispielsweise Abfindungszahlungen oder Freistellungen. Der wesentliche Unterschied besteht also darin, dass der Abwicklungsvertrag eine bestehende Kündigung begleitet, während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis aktiv beendet.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Gemäß § 1a KSchG kann bei betriebsbedingten Kündigungen ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Die Höhe der Abfindung beträgt in diesem Fall 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.


Für Aufhebungsverträge oder gerichtliche Vergleiche im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gibt es jedoch keine derartige gesetzliche Regelung, sodass die Höhe der Abfindung frei verhandelt werden kann. Die Praxis orientiert sich oft an den Regelungen des § 1a KSchG, um eine faire und nachvollziehbare Berechnung zu gewährleisten und ggf. Sperrzeiten bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zu vermeiden. Die Formel für die Berechnung lautet:


Abfindung = Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x 0,5

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 Euro brutto im Monat und war 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt.

4.000 Euro x 10 x 0,5 = 20.000 Euro Abfindung

Diese Formel dient als Orientierung, kann aber je nach Verhandlungsspielraum, Branche und individuellen Faktoren abweichen.

Faktoren, die die Abfindungshöhe beeinflussen

Die Höhe der Abfindung hängt aber von vielen Faktoren ab, z. B.:

  1. Betriebszugehörigkeit – Längere Zugehörigkeit führt oft zu höheren Abfindungen.

  2. Verhandlungsgeschick – Eine kluge Verhandlungsstrategie kann die Abfindung erhöhen.

  3. Sozialer Status – Alter, Schwerbehinderung oder Unterhaltspflichten können berücksichtigt werden.

  4. Grund der Beendigung – Droht eine betriebsbedingte Kündigung, steigt oft die Abfindungsbereitschaft des Arbeitgebers.

Die Höhe der Abfindung ist immer individuell zu betrachten und muss im Einzelfall mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Möglicherweise steht Ihnen somit eine höhere Abfindung zu, als es die Faustformel vorsieht.

Steuerliche Aspekte einer Abfindung

Wenn ein entlassener Arbeitnehmer eine Abfindung oder eine Vergütung für mehrere Jahre in einem einzigen Steuerjahr erhält, führt dies zu einer konzentrierten Einkommenszufuhr. Um die steuerliche Belastung solcher außerordentlichen Einkünfte (§ 34 EStG) abzumildern, hat der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung vorgesehen – die sogenannte Fünftelregelung (§ 24 Nr. 1a EStG). Diese Regelung ist derzeit die zentrale Möglichkeit zur Steuererleichterung in diesem Bereich. Je nach individueller Einkommenssituation kann die Entlastung unterschiedlich ausfallen – in manchen Fällen ist sie jedoch nur geringfügig.

Sozialversicherungsbeiträge werden auf Abfindungen in den meisten Fällen nicht erhoben (§ 14 SGB IV). Dies gilt für alle Sozialversicherungszweige, einschließlich der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme besteht jedoch für freiwillig Krankenversicherte: Sobald sie eine Abfindung erhalten, sind sie verpflichtet, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuzahlen.

Worauf Arbeitnehmer achten sollten

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden: Ein schlecht verhandelter Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

  • Juristische Beratung einholen: Ein Anwalt kann prüfen, ob die angebotene Abfindung fair ist und ob ggf. mehr herauszuholen ist.

  • Verzichtserklärungen prüfen: Nicht selten verlangen Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag den Verzicht auf weitere Ansprüche – hier ist besondere Vorsicht geboten.

Fazit

Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags und die Berechnung der Abfindung ist eine komplexe Angelegenheit. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ich berate Sie bei einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag und gestalte mit Ihnen gemeinsam eine optimale Lösung, um Ihre finanziellen und beruflichen Interessen bestmöglich zu wahren.


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