Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung stellen zwei unterschiedliche Wege dar, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Optionen bringen für Arbeitnehmer Vor- und Nachteile mit sich, die Sie gut abwägen sollten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
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Nachteile eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich geschlossen. Trotz der Flexibilität, die diese Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet, birgt sie erhebliche Nachteile, die Sie als Arbeitnehmer sorgfältig bedenken sollten.
Dies sind die Wichtigsten:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, führt dies häufig zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit kann eine bis zu zwölfwöchige Sperrzeit verhängen, da sie ein Aufhebungsvertrag als freiwilliges Ausscheiden wertet. Diese Sperrzeit kann Ihre finanzielle Planung erheblich belasten.
- Weniger Schutz als bei einer Kündigung: Anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber entfallen beim Aufhebungsvertrag sämtliche Regelungen des Kündigungsschutzes. Sie verzichten freiwillig auf den Schutz. Das bedeutet, dass Ihre Stelle verlorengeht, selbt wenn der Arbeitgeber Ihnen niemals hätte kündigen dürfen.
- Kein rechtlicher Anspruch auf Abfindung: Anders als weit verbreitet angenommen, besteht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Sie müssen verhandeln! Nur mit einer Abfindung ergibt ein Aufhebungsvertrag für Sie Sinn (seltene Ausnahmen ausgenommen).
- Betriebsrat nicht beteiligt: Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören, der sich dann für den Mitarbeiter stark machen kann. Ein Aufhebungsvertrag kommt hingegen ohne jede Beteiligung des Betriebsrats zustande.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag kann trotz seiner Nachteile eine attraktive Lösung sein, wenn er richtig ausgehandelt wird. In vielen Situationen bieten sich durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses Chancen, die eine reguläre Kündigung nicht ermöglicht.
- Individuelle Gestaltungsfreiheit: Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie Vereinbarungen treffen, die über die gesetzlichen Mindestbedingungen hinausgehen. Dazu gehören z. B. spezielle Abfindungszahlungen, einvernehmliche Regelungen zum Resturlaub oder positive Arbeitszeugnisse.
- Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses: Im Falle einer Kündigung könnten Sie als Arbeitnehmer einen langwierigen Kündigungsschutzprozess anstreben, der Zeit und Geld kostet. Oft ist das Ihre beste Option nach einer Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag schafft hingegen rechtliche Klarheit und beendet das Arbeitsverhältnis ohne die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens.
- Bessere Ausgangslage für Verhandlungen: Sie können mit dem Arbeitgeber günstigere Konditionen aushandeln, z. B. eine bezahlte Freistellung bis zum Beendigungsdatum oder die Übernahme von Weiterbildungskosten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags bietet somit mehr Spielraum für individuelle Vereinbarungen.
- Vermeidung eines negativen Arbeitszeugnisses: Durch einvernehmliche Regelungen können Sie mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein positives oder zumindest neutrales Arbeitszeugnis erstellt wird. Dies kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern.
Warum eine Kündigung häufig besser ist
Meistens nützt der Aufhebungsvertrag eher dem Arbeitgeber. Das Unternehmen umgeht ein teures Kündigungsschutzverfahren und kann die Stelle sofort streichen bzw. neu besetzen.
Sie als Arbeitnehmer erhalten meist zwar eine Abfindung. Allerdings ist eine solche Zahlung auch nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht ausgeschlossen. Deshalb raten wir vielen Mandanten, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben und es auf eine Kündigung des Arbeitgebers ankommen zu lassen.
Sie müssen dann allerdings wissen: Eine Abfindung werden Sie bei einer Kündigung regelmäßig erst nach einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren erhalten. Dafür fallen die Beträgt gelegentlich noch höher aus als im Aufhebungsvertrag.
Natürlich kommt es stark auf den Einzelfall an. Darauf gehen wir auf unserer Website näher ein.