Mit dem BAföG verbindet man in Deutschland gemeinhin die staatliche Förderung von Schüler:innen und Studierenden, so dass diese ihre Ausbildung oder ihr Studium unabhängig vom Einkommen der Eltern realisieren können.

Was vielen nicht bekannt ist, dass es auch für diejenigen, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiterbilden möchten, eine Möglichkeit gibt, vom Staat finanzielle Förderung zu erhalten. Dies ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG.

Was ist Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die alle diejenigen - egal welchen Alters - finanziell unterstützt, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Es soll berufliche Aufstiege ermöglichen und fördern, insbesondere in Handwerk, Industrie, Technik, Pflege und anderen Bereichen. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Es gibt insgesamt mehr als 700 gleichwertige und damit mit dem Aufstiegs-BAföG förderfähige Fortbildungen in Deutschland.

Für die Gewährung von Aufstiegs-BAföG müssen in der Regel folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss;
  • die geplante Fortbildung muss auf einen höheren Abschluss abzielen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt).
  • die Maßnahme muss von einem zuständigen Träger anerkannt sein (z. B. IHK, HWK).

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Anbieter in Vollzeit und auch Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Antrag auf Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG müssen Sie bei dem örtlich zuständigen Förderamt beantragen. Sollte Ihrem Antrag auf Aufstiegs-BAföG nicht stattgegeben werden, kann hiergegen widersprochen bzw. geklagt werden. Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder rufen Sie mich, wenn Sie hier rechtliche Unterstützung benötigen.

Sollte über Ihren Antrag nicht in gegebener Zeit (innerhalb von sechs Wochen bei vollständiger Antragstellung) entschieden werden oder die Zahlung ausstehen (innerhalb von zehn Wochen) so haben Sie ggf. einen Anspruch auf einen entsprechenden Vorschuss. Bei der Durchsetzung des Vorschusses kann ich Ihnen ebenfalls helfen.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per E-Mail unter [email protected]