Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine schwere Belastung. Durch die Einführung des § 844 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung getragen und einen Anspruch auf das sogenannte „Hinterbliebenengeld“ nach dem Tod eines Angehörigen geschaffen.

Im Mai 2023 hat sich der BGH erneut zum Hinterbliebenengeld und den bei der Bemessung zu berücksichtigenden Faktoren positioniert.