Anpassung des Unterhalts an veränderte Einkommensverhältnisse
Die Unterhaltszahlungen für Kinder sollten regelmäßig überprüft und an veränderte Einkommensverhältnisse angepasst werden. Dies kann durch gesetzliche Änderungen (z. B. Düsseldorfer Tabelle) oder persönliche Einkommensveränderungen notwendig werden.
1. Regelmäßige Prüfung der Einkommenssituation
Auskunftsanspruch: Geschiedene Ehegatten und unterhaltspflichtige Eltern müssen auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft erteilen. Belege (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Bilanzen etc.) sind beizufügen.
Turnus der Auskunftspflicht: Grundsätzlich alle zwei Jahre gemäß § 1605 Abs.2 BGB, außer es gibt konkrete Hinweise auf eine Einkommensverbesserung.
Pflicht zur Offenlegung: Bei gerichtlichen oder vertraglichen Unterhaltsregelungen kann der Unterhaltsempfänger verpflichtet sein, Einkommensverbesserungen unaufgefordert mitzuteilen.
2. Anpassung des Unterhaltsbetrags
Eine Änderung ist erst bei einer Einkommensveränderung von mindestens 10 % möglich.
Einkommensveränderungen müssen nachhaltig sein (z. B. Arbeitslosigkeit, Renteneintritt, langfristiger Krankengeldbezug). Kurzarbeit kann, je nach Dauer und Einkommen, eine Ausnahme sein.
Einkommensreduktionen aus eigenem Verschulden (z. B. freiwillige Kündigung, bewusste Arbeitszeitreduzierung) entbinden nicht automatisch von der Unterhaltspflicht.
3. Formelle Besonderheiten
Nachweis der veränderten Einkommenssituation ist essenziell, insbesondere wenn die ursprünglichen Berechnungen nicht genau dokumentiert wurden.
Zeitfaktor: Unterhaltsreduzierungen müssen schnell eingeklagt werden, da es ansonsten weiterhin bei der ursprünglichen Unterhaltshöheverbleibt.
Fazit
Die rechtzeitige Anpassung des Unterhalts im regelmäßigen Abstand von mindestens 2 Jahren sorgt für eine faire Berücksichtigung der aktuellen Einkommenslage beider Parteien und verhindert finanzielle Nachteile.
Als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht vertreten ich Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne unterstützen ich Sie bei Ihrem Anliegen.
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