Ausländische Firmengründung? Dies kann ohne ausreichende Planung und Struktur steuerlich zur teuren Falle werden. Das sollten Sie als deutscher Unternehmer unbedingt wissen.
Viele Deutsche gründen eine Firma im Ausland – oft eine US-LLC oder Zypern Limited. Die Gründe reichen von internationaler Expansion bis zu Steueroptimierung. Doch wer dabei Fehler macht, riskiert Steuerprobleme in Deutschland und im Domizilstaat der neuen Firma. In Teil 2 meiner Serie erkläre ich die Vorteile, Fallstricke und steuerlichen Folgen anhand des Beispiels der US LLC – und wie Sie Ihre Struktur rechtssicher aufbauen.
Gründung einer US LLC – vom "American Dream" zur teuren Steuerfalle
Immer mehr Deutsche gründen eine Firma im Ausland – oft digitale Nomaden, Expats oder Unternehmer mit globalem Geschäftsmodell. Besonders beliebt: die US-LLC (Limited Liability Company), die mit niedrigen Gründungskosten, schlanker Verwaltung, Haftungsbesxhränkung und steuerlicher Flexibilität lockt.
Doch Vorsicht: Was international sinnvoll erscheint, kann im deutschen Steuerrecht zum echten Problem werden. Die richtige Einordnung, Dokumentation und Strukturierung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Was ist eine US-LLC – und warum ist sie so beliebt?
Die LLC ist eine flexible Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. In den USA selbst kann sie – je nach Ausgestaltung – steuerlich transparent behandelt werden (also wie eine Person) oder wie eine Kapitalgesellschaft.
Besonders attraktiv für ausländische Gründer ist:
keine Mindestkapitaleinlage erforderlich,
geringe Gründungskosten,
freie Wahl des Bundesstaates (z. B. Delaware, Wyoming, Florida),
bei „foreign-owned LLCs“ (mit Auslandsbezug): keine US-Körperschaftsteuerpflicht, wenn keine Einkünfte aus US-Quellen bestehen.
Typische Fallstricke für Deutsche
Was viele übersehen: Die steuerliche Behandlung in Deutschland ist oft komplett anders als in den USA.
Falsche Annahme: Steuerfreiheit durch US-LLC
Das deutsche Recht kennt keine Gesellschaftsform wie die LLC. In Deutschland wird die LLC deswegen meist als Kapitalgesellschaft eingeordnet. Gewinne unterliegen dann der deutschen Steuer – auch wenn die USA sie nicht besteuern.
Meldepflichten ignoriert
Wer eine ausländische Gesellschaft gründet, muss dies dem Finanzamt melden, sonst drohen empfindliche Strafen.
Nicht eingereichte IRS-Formulare
Bei „foreign-owned LLCs“ sind die Formulare 1120 und 5472 Pflicht – sonst drohen Strafet bis zu 25.000 USD pro Jahr.
Betriebsstätte in Deutschland
Wer von Deutschland aus operiert, kann ungewollt eine steuerliche Betriebsstätte begründen – mit der Folge: komplette Besteuerung der LLC-Gewinne in Deutschland.
Ich habe zur Problematik der deutschen Betriebsstätte bereits einen ausführlichen Artikel veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/grenzueberschreitende-arbeitsverhaeltnisse-das-betriebsstaettenrisiko-bei-mitarbeitern-im-home-office-241668.html
Steuerliche Einordnung der US-LLC in Deutschland
Kein automatischer DBA-Schutz: Viele meinen, das DBA zwischen Deutschland und den USA schütze vor doppelter Besteuerung. Das stimmt nur bei richtiger Gestaltung.
Ausschüttungen können problematisch sein: Wenn Deutschland die LLC als Kapitalgesellschaft einstuft, sind Ausschüttungen steuerpflichtig – oft ohne Anrechnung von Quellensteuer.
Strategien zur rechtssicheren Nutzung
Eine Auslandsfirma kann steuerlich durchaus sinnvoll sein, wenn sie:
Teil einer international strukturierten Holdingstruktur ist,
mit anderen Gesellschaften (z. B. Limited Partnership oder einem Trust) kombiniert wird,
nicht operativ von Deutschland aus geführt wird,
sauber dokumentiert und steuerlich eingeordnet wird.
Wie immer gilt: Vor einer Gründung rechtlich und steuerlich prüfen lassen, welche Rechtsform, welches Land und welche Struktur zur eigenen Situation am besten passt.
Lesen Sie in meiner Serie „Auswandern & Steuern“ auch:
Teil 1: Auswandern & Steuern: Was Sie vor dem Wegzug aus Deutschland beachten sollten
Teil 3: Perpetual Traveler, Digitale Nomaden & Steuerpflicht: Zwischen Freiheit und Finanzamt
Teil 4: Vermögensabschöpfung: So schützen Sie ihr Eigentum vor staatlichem Zugriff
Teil 5: Wie Sie ihr Vermögen rechtssicher strukturieren
📜 Disclaimer
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, insbesondere im Hinblick auf Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen, übernommen.
Steuerrechtliche und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im internationalen Kontext, können sich ändern oder individuell anders zu bewerten sein. Dieser Artikel stellt ausdrücklich keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und kann eine persönliche Beratung durch einen im internationalen Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen.
Für konkrete Entscheidungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit den hier behandelten Themen wird dringend empfohlen, qualifizierten fachlichen Rat einzuholen.