Die Bundesregierung plant die leichtere Einziehung von Vermögen  - ohne Verurteilung. Wer nach seinem Wegzug in Deutschland Immobilien, Bankkonten oder Kapitalanlagen besitzt, sollte jetzt handeln, bevor Beweislastumkehr und Zugriff Gesetz werden.

Die Bundesregierung plant die Ausweitung der Vermögensabschöpfung: Künftig sollen Vermögenswerte unklarer Herkunft auch ohne Strafurteil eingezogen werden können. Eigentümer müssten dann nachweisen, dass ihr Vermögen legal erworben wurde. In Teil 4 meiner Serie erfahren Sie, wie Sie Ihr Eigentum jetzt strukturiert und rechtssicher absichern – bevor der Zugriff kommt.

Vermögensschutz im Fokus – warum jetzt handeln zählt

Ob Immobilien, Beteiligungen, Barvermögen oder Kryptowährungen – der Staat wird künftig genauer hinschauen, woher Vermögen stammt. Denn im Zuge der geplanten Reformen zur Vermögensabschöpfung soll es möglich sein, Vermögenswerte auch ohne strafrechtliche Verurteilung einzuziehen – sofern deren Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur Kriminelle, sondern potenziell jeden, der größere Vermögen hält und keine lückenlose Dokumentation besitzt.

Was genau plant die Bundesregierung?

Laut Koalitionsvertrag und aktuellen Entwürfen soll:

  • die Beweislast künftig beim Vermögensinhaber liegen,

  • ein Einziehungsverfahren bei ungeklärter Herkunft ermöglicht werden,

  • auch ohne Verurteilung der Zugriff erfolgen können,

  • die Umsetzung im Einklang mit der neuen EU-Richtlinie 2024/1260 stehen.

Die Einziehung kann sich dann auf Bargeld, Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte wie Kryptowerte erstrecken – selbst wenn der Eigentümer formell nicht verurteilt wurde.

Verfassungsrechtlich umstritten – aber risikoreich für Betroffene

Die geplante Beweislastumkehr steht rechtlich unter Druck. Kritiker verweisen auf:

  • den Grundsatz „in dubio pro reo“,

  • das verfassungsrechtliche Eigentumsschutzgebot (Art. 14 GG),

  • das Verhältnismäßigkeitsprinzip,

  • und die Gefahr eines Generalverdachts gegen Wohlhabende.

Dennoch: Solange die Reform nicht gekippt wird, ist das Risiko real – und Betroffene können nicht auf spätere Gerichtsentscheidungen hoffen, wenn das Vermögen bereits eingefroren oder entzogen wurde.

Wer betroffen sein könnte

  • Unternehmer mit Auslandskonten oder internationalen Strukturen

  • Kryptoinvestoren mit schwer nachvollziehbarer Historie

  • Immobilienbesitzer mit komplexer Finanzierung (Grauer Kapitalmarkt, Mezzanine-Finanzierung)

  • Familien, die Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben – aber ohne vollständige Nachweise oder unterlassene Anzeige

Auch rechtstreue Eigentümer könnten zukünftig unter Verdacht geraten, wenn Dokumente fehlen oder Transaktionen alt und undurchsichtig sind.

Fallbeispiel (hypothetisch)

Ein Unternehmer hatte vor Jahren einen Teil seines Gewinns auf Auslandskonten verteilt. Die Transfers waren legal – aber über verschiedene Länder, mit lückenhafter Dokumentation. Wenn er nach der geplanten Verschärfung im Visier einer Prüfung steht, könnte er künftig gezwungen sein, den rechtmäßigen Ursprung selbst zu belegen. Kann er das nicht – droht unter Umständen die Einziehung, auch ohne ein rechtskräftiges Urteil.

Fazit: Vermögen schützen, bevor der Zugriff droht

Die geplante Reform der Vermögensabschöpfung ist ein Weckruf: Wer Vermögen besitzt – gleich welcher Art –, sollte nicht warten, bis sich Behörden melden. Der Schutz beginnt mit Klarheit, Struktur und rechtlicher Weitsicht. Am besten heute.

Lesen Sie in meiner Serie „Auswandern & Steuern“ auch:

Teil 1: Auswandern & Steuern: Was Sie vor dem Wegzug aus Deutschland wissen müssen

Teil 2: Gründung einer ausländischen Firma: Vorteile, Fallstricke und steuerliche Folgen (am Beispiel der US-LLC)

Teil 3: Perpetual Traveler, Digitale Nomaden & Steuerpflicht: Zwischen Freiheit und Finanzamt

Teil 5: Wie Sie ihr Vermögen rechtssicher strukturieren

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