Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann schnell zum Alptraum werden, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig verschwiegen hat. Besonders problematisch ist es, wenn der Verkäufer "ins Blaue hinein" unzutreffende Angaben macht oder bekannte Mängel bewusst nicht offenlegt. Doch genau in diesen Fällen haben Käufer starke rechtliche Möglichkeiten, um sich vom Kaufvertrag zu lösen und Schadenersatz zu fordern.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wenn ein Verkäufer wesentliche Mängel des Fahrzeugs kennt und diese absichtlich verschweigt oder falsche Angaben macht, liegt eine arglistige Täuschung vor. Dies hat zur Folge, dass der Käufer den Kaufvertrag gemäß § 123 BGB anfechten kann. Eine erfolgreiche Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig gilt – der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld erstattet.
Aussagen "ins Blaue hinein" als arglistige Täuschung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt es eine arglistige Täuschung dar, wenn ein Verkäufer bewusst falsche Aussagen trifft oder Angaben "ins Blaue hinein" macht, ohne die entsprechenden Tatsachen geprüft zu haben. So hat der BGH in mehreren Urteilen (u. a. BGH, Urteil v. 16.03.2012, Az. V ZR 18/11) klargestellt, dass ein Verkäufer, der z. B. ohne eigene Kenntnis angibt, das Fahrzeug sei "unfallfrei", obwohl er dies nicht sicher weiß, arglistig täuscht.
Wichtig ist dabei: Der Verkäufer muss nicht einmal sicher wissen, dass die Angabe falsch ist. Es reicht bereits aus, dass er leichtfertig eine falsche oder ungesicherte Behauptung aufstellt, um einen Käufer zum Vertragsabschluss zu bewegen.
Welche Rechte haben betroffene Käufer?
Anfechtung des Vertrags: Durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wird der Kaufvertrag rückwirkend aufgelöst.
Schadensersatz: Neben der Anfechtung können Käufer oft auch Schadenersatz fordern, etwa für Reparaturkosten oder Wertminderungen.
Rückabwicklung des Kaufs: Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Handeln Sie schnell – Rechtsschutzversicherung kann helfen!
Wichtig: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss innerhalb einer Jahresfrist ab Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Lassen Sie daher keine Zeit verstreichen und holen Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung!
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Fälle rund um den Autokauf ab und übernehmen die Kosten für eine anwaltliche Vertretung. Prüfen Sie daher, ob Ihre Versicherung eine Deckungszusage erteilt – wir unterstützen Sie gern dabei!
Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen! Wenn Sie vermuten, dass beim Kauf Ihres Fahrzeugs Mängel arglistig verschwiegen wurden, sollten Sie nicht zögern. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung! Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und den Kaufvertrag rückgängig zu machen.