Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Moratorium gegen die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. verhängt. Dies bedeutet, dass das Institut vorerst keine Zahlungen mehr leisten oder Vermögenswerte veräußern darf. Diese Maßnahme soll die verbliebenen Einlagen der Kunden schützen. Doch was bedeutet das für betroffene Einleger, und wie sollten sie jetzt vorgehen?
1. Was ist ein Moratorium und warum wurde es verhängt?
Ein Moratorium nach § 46 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist eine Notfallmaßnahme, die die BaFin ergreifen kann, wenn ein Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Konkret bedeutet dies:
Die Bank darf keine Zahlungen mehr leisten, es sei denn, sie dienen der Schuldentilgung gegenüber der Bank selbst.
Neue Einlagen dürfen nicht mehr entgegengenommen werden.
Vermögenswerte der Bank dürfen nicht verkauft werden.
Laut BaFin war diese Maßnahme notwendig, um die Vermögenswerte der Bank in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die wirtschaftliche Lage des Instituts hat sich so weit verschärft, dass eine Gefahr für die Sicherheit der Einlagen besteht.
2. Ist mein Geld sicher? – Einlagensicherung greift
Die gute Nachricht für Privatkunden: Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Die Bankhaus Obotritia GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Dies bedeutet:
Falls die BaFin offiziell den „Entschädigungsfall“ feststellt, übernimmt die EdB die Auszahlung.
Die Entschädigung muss innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgen (§ 10 EinSiG).
Betroffene Einleger werden von der EdB direkt informiert.
3. Was sollten betroffene Einleger jetzt tun?
a) Informationen sammeln:
Prüfen Sie Ihr Guthaben auf dem betroffenen Konto.
Halten Sie sich über Mitteilungen der BaFin und der EdB auf dem Laufenden.
b) Auszahlung der Einlagensicherung abwarten:
Falls Ihre Einlage unter 100.000 Euro liegt, brauchen Sie aktuell nicht aktiv zu werden. Die Entschädigung erfolgt automatisch.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihre aktuellen Kontaktdaten bei der Bank hinterlegt sind.
c) Forderungen bei Beträgen über 100.000 Euro anmelden:
Beträge über der Einlagensicherungsschwelle müssen im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
Sollte die Bank Insolvenz anmelden, ist eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter erforderlich.
Eine rechtliche Beratung kann helfen, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
4. Wie geht es mit der Bankhaus Obotritia weiter?
Die Bank befindet sich bereits seit Oktober 2024 in Liquidation. Die BaFin deutet darauf hin, dass das Geschäftsmodell nicht nachhaltig war und die Bank schon vor der Beendigung des Neugeschäfts im Jahr 2022 defizitär war. Sollte sich die Liquiditätslage weiter verschlechtern, ist eine Insolvenz nicht ausgeschlossen.
Fazit: Ruhe bewahren und informiert bleiben
Einlagen bis 100.000 Euro sind gesetzlich abgesichert – betroffene Kunden müssen lediglich die Bestätigung des Entschädigungsfalls abwarten. Wer höhere Einlagen bei der Bankhaus Obotritia GmbH hat, sollte sich frühzeitig auf ein Insolvenzverfahren vorbereiten und seine Ansprüche rechtzeitig geltend machen.
Haben Sie Fragen zur Einlagensicherung oder zur Anmeldung von Forderungen? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten!