Sicherung von Zahlungsansprüchen


Trotz sorgfältigster Planung unterliegen Bauprojekte einer ständigen Entwicklung. Häufig werden im Laufe der Entwicklung mehr Bauleistungen oder andere Bauleistungen eingefordert als ursprünglich vereinbart. Daraus entstehen häufig Fragen, ob der Bauunternehmer eine höhere Vergütung verlangen kann.

Der Zeitdruck des Bauprojekts lässt eine endgültige Klärung, ob tatsächlich eine weitere Vergütung zu zahlen ist, meist nicht zu. Das führt dazu, dass von Bauunternehmern oft verlangt wird, weitere Arbeiten auszuführen, ohne die Abschlagrechnungen entsprechend zu erhöhen.

§ 650f BGB gibt Bauunternehmern die Möglichkeit, jedenfalls eine Sicherheit für ihre weiteren Zahlungsansprüche zu verlangen. Kommt es nicht zu einer Einigung über die weiteren Zahlungsansprüche können die Bauunternehmen die Sicherheit in Anspruch nehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 24.06.2024, 29 U 100/22), dass für das Sicherheitsverlangen ausreichend ist, dass der Anspruch schlüssig dargelegt wird. Ein Beweis des Anspruchs in allen Einzelheiten ist demnach nicht erforderlich.

Hält der Auftraggeber die Frist zur Leistung der Kündigung nicht ein, kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung sollte aber nicht voreilig ausgesprochen werden, denn sie nimmt dem Bauunternehmer die Möglichkeit, das Bauvorhaben fertigzustellen und Mängel zu beseitigen.