Befristete Arbeitsverträge sind in vielen Branchen üblich – doch nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Arbeitgeber nutzen oft Schlupflöcher, um Arbeitnehmer jahrelang in Unsicherheit zu halten. Doch das muss nicht sein! Erfahren Sie, wann Ihre Befristung unwirksam ist und welche Rechte Sie haben.
1. Befristeter Arbeitsvertrag – wann ist er erlaubt?
Eine Befristung ist nur dann wirksam, wenn sie entweder:
- Einen sachlichen Grund hat (z. B. Elternzeitvertretung, Projektarbeit, Saisonarbeit) oder
- Ohne sachlichen Grund auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. In diesem Zeitraum darf der Vertrag höchstens drei Mal verlängert werden.
Achtung: Wurde Ihr befristeter Vertrag schon einmal bei demselben Arbeitgeber verlängert, ist eine neue Befristung ohne Sachgrund oft nicht mehr zulässig!
2. Unzulässige Kettenbefristungen – wann wird Ihr Vertrag automatisch unbefristet?
Arbeitgeber verlängern befristete Verträge oft mehrfach – manchmal über Jahre. Doch das Bundesarbeitsgericht hat klare Grenzen gesetzt:
- Unzumutbare Befristungsketten: Wer viele Jahre immer wieder befristet angestellt wird, kann Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag haben.
- Tatsächlicher Dauerarbeitsplatz: Wenn Ihre Tätigkeit dauerhaft im Unternehmen gebraucht wird, kann eine Befristung rechtswidrig sein.
Beispiel: Ein Lehrer wird über zehn Jahre hinweg immer wieder mit befristeten Jahresverträgen angestellt. In vielen Fällen könnte dies eine unzulässige Kettenbefristung sein!
3. So prüfen Sie Ihren Vertrag – typische Fehler der Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber machen Fehler bei der Befristung, z. B.:
- Befristung nicht schriftlich festgehalten – sie ist dann unwirksam.
- Sachgrund vorgeschoben, aber nicht tatsächlich gegeben.
- Befristung nach vorheriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ohne Grund.
Falls Ihr Vertrag fehlerhaft ist, können Sie ihn vor Gericht anfechten – und haben gute Chancen auf eine unbefristete Anstellung!
4. Handeln Sie schnell: Nur drei Wochen Zeit!
Wenn Ihr Vertrag endet und Sie Zweifel an der Befristung haben, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Sonst gilt die Befristung als akzeptiert.
5. Lassen Sie sich beraten – Ihre Chancen auf eine Entfristung stehen gut!
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie sich gegen unzulässige Befristungen wehren können. Als erfahrener Fachanwalt prüfe ich Ihre Befristung und helfe Ihnen, eine unbefristete Anstellung durchzusetzen.
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