Behandlungsfehler im Gesundheitswesen betreffen leider immer wieder Patienten – und die Folgen können gravierend sein. Laut aktuellen Studien kommen in etwa 2–3 % aller Krankenhausbehandlungen Behandlungsfehler vor. Absolut ausgedrückt entspricht dies in Deutschland jährlich mehreren tausend Fällen, in denen Patienten ernsthaft geschädigt werden. Solche Fehler können für die Betroffenen zu erheblichen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen führen. Als Kanzlei, die einen Schwerpunkt im Medizinrecht hat, möchten wir Ihnen einen Überblick über typische Fehlerarten und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche geben.
Typische Fehlerarten im Behandlungsablauf
- Operationsfehler und nicht richtlinienkonforme Maßnahmen: Hierbei handelt es sich um chirurgische Eingriffe oder therapeutische Maßnahmen, die nicht den allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen.
- Befunderhebungsfehler: Der Arzt erhebt notwendige Befunde nicht, obwohl diese für eine fundierte Diagnose und Behandlung unerlässlich wären.
- Diagnosefehler: Eine falsche oder unvollständige Diagnose, die zu einer falschen Behandlung führt.
- Aufklärungsfehler: Es erfolgt keine oder eine unzureichende Aufklärung über Risiken, sodass Sie ohne vollständige Informationen in eine Behandlung eingewilligt haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass je weniger notwendig eine Behandlung ist, desto höher sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße umfassende Aufklärung.
Mögliche Ansprüche
- Schmerzensgeld: Soll einen Ausgleich für den erlittenen immateriellen Schaden, der durch körperliche und seelische Beeinträchtigungen entsteht, erbringen.
- Schadensersatz: Kompensiert den materiellen Schaden, etwa Kosten für Folgebehandlungen, Verdienstausfall oder weitere finanzielle Belastungen.
- Haushaltsführungsschaden: Wird gezahlt, wenn Sie aufgrund der Verletzungen nicht mehr in der Lage sind, die üblichen Aufgaben im Haushalt zu erfüllen.
Schmerzensgeld – welche Höhe?
Schmerzensgeld hat sowohl eine Ausgleichs- als auch Genugtuungsfunktion. Die Höhe richtet sich daher nach der Schwere Ihrer Verletzung und der Dauer, über die Sie mit den Folgen zu kämpfen haben. So kann eine kurzfristig schmerzhafte Verletzung deutlich geringere Schmerzensgeldansprüche begründen als eine mittelschwere, jedoch dauerhaft bestehende Beeinträchtigung.
Die Bestimmung eines angemessenen Betrags ist äußerst komplex. Das Gericht entscheidet letztlich, welches Schmerzensgeld angemessen ist. Unsere Aufgabe ist es jedoch, Ihnen eine ehrliche Einschätzung der erwartbaren Höhe zu nennen. Hierzu greifen wir auf unsere Erfahrung durch bereits eine Vielzahl erstrittener Urteile und sog. Schmerzensgeldtabellen zurück. Letztlich muss allerdings jeder Fall individuell betrachtet werden.
Unser Ansatz und unser Angebot
Sie haben den Verdacht, dass im Krankenhaus oder bei Ihrem Arzt eventuell etwas schiefgelaufen ist? Dann können Sie uns gerne unverbindlich schreiben oder unter 0521 529930 anrufen und Ihren Fall schildern.
Zunächst fordern wir Ihre vollständige Patientenakte an. Häufig erhalten Patienten lediglich einen einfachen Arztbrief. Sie haben jedoch einen Anspruch auf alle Dokumente, die über Sie im Rahmen der Behandlung angefertigt wurden. Sodann prüfen wir Ihre Unterlagen auf Behandlungsfehler und fordern die Gegenseite im Falle eines Fehlers zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und etwaiger anderer Ansprüche auf. Sollte die Gegenseite den Fehler eingestehen und die Zahlung vornehmen, ist unsere Arbeit beendet. Andernfalls erheben wir in Abstimmung mit Ihnen Klage bei Gericht.
Was kostet ein Anwalt und der Prozess?
Die Kosten hängen unmittelbar mit der Höhe des geltend gemachten Anspruchs zusammen. Je höher die Forderung ist, desto höher sind die Kosten des Anwalts und des Prozesses. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich über die Kosten keine Gedanken machen. Gerne setzen wir uns für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und holen eine Deckungszusage ein. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir Ihnen direkt zu Beginn eine Einschätzung des voraussichtlichen Kostenrisikos geben. Sodann haben Sie die Wahl, ob Sie uns beauftragen wollen. Somit stellen wir das erste Gespräch oder die über Anwalt.de verfasste Anfrage nicht in Rechnung.
Gerne können Sie uns unverbindlich schreiben oder unter 0521 529930 anrufen und Ihren Fall schildern. Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet.