Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten!

Bei einer Scheidung gibt es oft die weit verbreitete Annahme, dass einem Elternteil automatisch das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen wird. 

Dies ist jedoch ein großer Irrtum! In der Regel bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen, und es wird keine sofortige Regelung darüber getroffen. Solange keine andere Vereinbarung getroffen wird, haben die Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht.

Wenn ein Elternteil jedoch das Sorgerecht oder bestimmte Teile davon, wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aus besonderem Grund allein übernehmen möchte, ist es erforderlich, einen Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Dieser Prozess kann durchaus komplex sein und erfordert häufig rechtliche Unterstützung, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der der andere Elternteil das Sorgerecht für sich beansprucht oder wenn es notwendig ist, das Sorgerecht oder Teile davon zu übertragen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Eine fundierte Beratung kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre Rechte zu wahren. 

Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten. Es ist von großer Bedeutung, gut informiert zu sein, um die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden und die Bedürfnisse Ihrer Kinder zu berücksichtigen. 

Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen! 

Samantha Wesner - Rechtsanwältin aus Erkner

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Tel. 03362/888 95 22