Durch den Hass im Netz werden immer mehr Menschen Opfer einer Beleidiung auf Social Media. Eine Beleidigung lässt sich auf Social-Media-Plattformen viel leichter aussprechen, da man der Person nicht unmittelbar gegenübersteht.
Wer kann beleidigt werden?
Beleidigungsfähig sind alle lebenden Menschen.
Wann ist eine Äußerung eine Beleidigung?
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von eigener Missachtung oder Nichtachtung. Erfasst werden sowohl Meinungsäußerungen als auch Tatsachenbehauptungen.
Abzugrenzen von einer Beleidigung sind Unhöflichkeiten, die nicht unter den Straftatbestand fallen.
Beleidigung durch obszöne Gestikulation kann ebenso einen Straftatbestand der Beleidigung erfüllen, unter anderem folgende, die häufig im Straßenverkehr auftreten:
- Vogel zeigen
- Scheibenwischer wedeln
- ausgestreckte Zunge
Was sind die Folgen einer Beleidigung?
Eine Beleidigung kann zur Strafanzeige gebracht, gegen die Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden und ein anschließendes Gerichtsverfahren mit sich ziehen.
Das Strafgesetzbuch sieht bei solch einer Straftat eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Was passiert bei Fake-Accounts ?
Beleidigungen über Fake-Accounts können ebenso strafrechtlich geahndet werden, indem die Indentität der Personen ermittelt werden kann.
Muss eine Entschädigung gezahlt werden?
Das Opfer kann den Täter auf Zahlung einer Entschädigung verklagen. Die Höhe der Geldentschädigung ist von der Intensität und den Umständen der Persönlichkeitsrechtsverletzung abhängig. Das Landgericht Düsseldorf verklagte eine Person zu 10.000 € wegen Beleidigungen im Internet (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019, O 168/18).
W I C H T I G
Eine Verurteilung wegen Beleidigung im Straßenverkehr kann grundsätzlich auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe auslösen.