Meinungsfreiheit vs. Volksverhetzung - Ihre Rechte im Internet


Die Meinungsfreiheit genießt in Deutschland als Grundrecht besonderen Schutz. Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in:- Den allgemeinen Gesetzen- Dem Jugendschutz - Dem Recht der persönlichen Ehre.
Relevante Straftatbestände
Volksverhetzung (§ 130 StGB) liegt vor bei:- Aufstacheln zum Hass- Aufforderung zu Gewalt- Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfung oder Verleumdung von Bevölkerungsgruppen

Erfolgreiche Verteidigungsfälle
NPD-Wahlplakat "Guten Heimflug"

Das OLG München entschied, dass die Parole zwar ausländerfeindlich sei, aber von Art. 5 GG geschützt werde und keine Volksverhetzung darstelle (Az. 5 St RR II 9/10)


Politische Rede

Das AG Duisburg stellte klar, dass politische Äußerungen im Rahmen einer emotional aufgeheizten Situation, bei denen nur einzelne Passagen problematisch sind, meist noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (Az. 81 Ds 433/16)[8].

Kritische Äußerungen

Die Bezeichnungen "linker Wahnsinn" und "Hohlraum" wurden vom Gericht als überspitzte Meinungsäußerung und nicht als strafbare Beleidigung eingestuft.

Rechtliche Verteidigungsstrategien
1. -Prüfung des Kontexts-Äußerungen müssen im Gesamtkontext betrachtet werden. Einzelne zugespitzte Formulierungen sind oft durch die Meinungsfreiheit geschützt[2].
2. -Unterscheidung Meinung/Tatsachenbehauptung- Meinungsäußerungen genießen einen höheren Schutz als Tatsachenbehauptungen.
3. -Verhältnismäßigkeitsprüfung-Gerichte müssen zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechtsgütern sorgfältig abwägen.

Praktische Tipps
- Dokumentieren Sie den vollständigen Kontext Ihrer Äußerungen-Trennen Sie klar zwischen Kritik an Sachverhalten und persönlichen Angriffen- Konsultieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt