Das Europäische Nachlasszeugnis wurde durch die EU-Verordnung über internationale Erbfälle eingeführt und dient dazu, die Erbenstellung einer Person in allen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen. In Italien ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen, um eine Erbschaftsangelegenheit zu regeln.
Stattdessen kann eine eidesstattliche Erklärung, die sogenannte "Dichiarazione sostitutiva dell'atto notorio", abgegeben werden, in der die Erben benannt werden.
Diese Erklärung muss mit einer beglaubigten Unterschrift versehen sein und der Erbschaftserklärung (sog. "Dichiarazione di successione") zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten beigefügt werden. Durch diese Vorgehensweise können die Kosten gesenkt und die Einhaltung der Frist von einem Jahr für die Einreichung der Erbschaftserklärung gewährleistet werden.
Das Europäische Nachlasszeugnis kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, beispielsweise für den Verkauf einer Immobilie. Dadurch kann man sich die Gültigkeitsbeschränkung von sechs Monaten ersparen und eine doppelte Kostenbelastung vermeiden.
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