In der Testamentsgestaltung haben Ehepaare verschiedene Optionen zur Auswahl, die nicht nur rechtliche Sicherheit bieten, sondern auch steuerliche Vorteile ermöglichen können. Das bekannte „Berliner Testament“ und die zunehmend populäre Gestaltungsvariante des „Sylter Testaments“ bieten unterschiedliche Ansätze. Zusätzlich stehen mit der Güterstandsschaukel und dem Sylter Modell zwei Optionen zur Verfügung, um Immobilien steueroptimiert zu übertragen.
Berliner Testament vs. Sylter Testament: Die Unterschiede kurz erklärt
Das Berliner Testament ist in Deutschland eine weit verbreitete Form der Testamentsgestaltung unter verheirateten Paaren und in den gesetzlichen Regelungen des § 2269 BGB enthalten. Es ermöglicht Ehepartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und so den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Nach dem Tod des ersten Ehegatten werden in der Regel die Kinder als Schlusserben eingesetzt.
Wichtig zu wissen: Ein kritischer Aspekt des Berliner Testaments ist jedoch die Unabänderlichkeit nach dem Tod des ersten Ehegatten. Dies bedeutet, der überlebende Ehegatte hat dann keine Möglichkeit mehr, das vorliegende Testament zu ändern oder gar aufzuheben – es sei denn, die Bindungswirkung wurde in diesem Testament aufgehoben.
Im Gegensatz dazu ist das sogenannte „Sylter Testament“ eine flexible Nachlassgestaltung und die Erbeinsetzung erfolgt genau entgegengesetzt. Nicht der überlebende Ehegatte, sondern die Kinder werden direkte Erben des Erstverstorbenen. Dies bedeutet formal, der überlebende Ehegatte wird enterbt.
Unbedingt zu beachten: Um dennoch eine finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners sicherzustellen, wird häufig ein ergänzendes Vermächtnis eingerichtet, das ihm Vermögensgegenstände oder Nießbrauchrechte, zum Beispiel an Immobilienerträgen, zusichert.
Steuerliche Vorteile des Sylter Testaments
Ein wesentlicher Vorteil des Sylter Testaments liegt in der Möglichkeit der Erbschaftsteueroptimierung. Da die Kinder direkt erben, wird die Erbschaftsteuer nur einmal fällig – im Gegensatz zur doppelten Besteuerung beim Berliner Testament. Zudem ermöglicht diese Gestaltung eine optimale Ausnutzung der Freibeträge aller Beteiligten, was zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.
Steuerfreie Übertragung von Vermögen: Güterstandsschaukel vs. Eigenheimschaukel (Sylter Modell)
Die Güterstandsschaukel ist eine bekannte Methode zur Aufteilung von Vermögen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind. Wechseln die Ehepartner nun durch einen notariellen Ehevertrag vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, so wird der Zugewinnausgleich ausgelöst, der gemäß §5 ErbStG steuerfrei ist. Dem berechtigten Ehepartner steht ein Geldbetrag oder alternativ ein entsprechender Anteil am Immobilienvermögen in Höhe des berechneten Zugewinnausgleichs zu. Die Güterstandsschaukel ermöglicht so eine steuerfreie Übertragung von Vermögen auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner.
Zu beachten sind hier insbesondere die korrekte Berechnung des Zugewinnausgleichs und die Höhe des Immobilienvermögens, das übertragen werden soll. Zudem sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen und Kosten für entsprechende notarielle Beurkundungen zu berücksichtigen.
Das Sylter Modell, auch als Eigenheimschaukel bekannt, stellt eine alternative Möglichkeit dar, Vermögen steuerfrei auf den Ehepartner zu transferieren. Ein Ehepartner ist Eigentümer des selbst genutzten Eigenheims und schenkt dieses dem anderen Ehepartner. Diese Schenkung des Familienheims bleibt gemäß § 13 Abs. 1Nr. 4a ErbStG vollständig schenkungsteuerfrei.
Nach einer bestimmten Frist (oft als „Schamfrist“ bezeichnet) verkauft der beschenkte Ehepartner die Immobilie zum Verkehrswert zurück an den ursprünglichen Eigentümer. So erhält der ursprünglich beschenkte Partner den Wert der Immobilie, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Dieses Modell ermöglicht es vermögenden Personen, ihrem Ehepartner erhebliche Geldbeträge steuerfrei zu übertragen, indem sie die Steuerbefreiung für Familienheime nutzen.
Ein Muss: Professionelle Beratung
In Bezug auf Steueroptimierung und Flexibilität ist die Wahl der richtigen Strategie für Ihre Erbschafts- und Nachlassplanung entscheidend. Das Sylter Testament und das Sylter Modell können je nach Ihrer persönlichen Situation interessante Vorteile gegenüber den „klassischen“ Optionen Berliner Testament und Güterstandsschaukel bieten.
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist eine professionelle Beratung dringend zu empfehlen.