Das sogenannte Fatigue-Syndrom – auch als chronische Erschöpfung bekannt – stellt für viele Betroffene eine erhebliche Belastung im Alltag und Berufsleben dar. Oft ist es die Folge schwerer Grunderkrankungen, Krebserkrankungen, Long-COVID oder anderer chronischer Erkrankungen. Die körperliche und geistige Erschöpfung geht weit über normale Müdigkeit hinaus. Betroffene leiden unter massiver Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen, körperlicher Schwäche und Erschöpfung schon nach geringen Belastungen.
Problem in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Fatigue oft nicht objektivierbar
Gerade bei Fatigue-Syndrom kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Versicherer argumentieren häufig, dass keine "objektivierbaren" Befunde vorliegen. Dies ist jedoch eine Fehleinschätzung: Auch ohne klassische Labor- oder bildgebende Befunde kann Fatigue eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen begründen. Entscheidend ist, dass die funktionellen Beeinträchtigungen so schwerwiegend sind, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Berufsunfähig trotz "fehlender“ Befunde
In meiner Kanzlei vertrete ich regelmäßig Mandanten, die unter Fatigue leiden und deren Leistungsanträge abgelehnt wurden. Die Berufsunfähigkeit lässt sich auch bei Fatigue belegen – unter anderem durch:
- die dokumentierten Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben,
- ausführliche ärztliche Befunde
- eine systematische Darstellung der beruflichen Anforderungen im Verhältnis zu den gesundheitlichen Einschränkungen u.s.w.
Was ich für Sie tun kann
Ich unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam sichern wir Ihre Ansprüche:
- Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen
- Einholung und Auswertung medizinischer Befunde
- Geltendmachung Ihres Anspruchs außergerichtlich und gerichtlich
- Erstellung eines maßgeschneiderten Leistungsantrags
Wir haben bereits vielen Mandanten geholfen, ihre Berufsunfähigkeit durchzusetzen.
Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht, spezialisiert sich seit 2019 auf das Berufsunfähigkeitsrecht. Sie hat gegenüber zahlreichen Versicherern die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente durchgesetzt. Dabei wurden Ansprüche gegen die Allianz, Generali, Continentale, Nürnberger Lebensversicherung AG u. a. erfolgreich geltend gemacht.
Gerne unterstütze ich Sie bereits bei der Antragstellung bzw. bei der verzögerten Bearbeitung Ihres Leistungsantrags. Spätestens nach der Ablehnung der Leistungen bzw. einer Anfechtung oder Rücktrittserklärung vom Versicherungsvertrag empfehle ich Ihnen, mich aufzusuchen und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Sichern Sie sich Ihre verdiente Berufsunfähigkeitsrente – wir helfen Ihnen dabei!
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