Das Landgericht Göttingen hatte Ende 2014 über eine beantragte Berufsunfähigkeitsrente zu entscheiden.
Im Streitfall hatte der Kläger Ende 2006 einige Monate lang Cannabis konsumiert. In 2009 wurde eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis diagnostiziert. Die Versicherung des Klägers verweigerte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen angeblich selbst herbeigeführter Berufsunfähigkeit. Auch meinte sie, dass der Kläger hätte angeben müssen, dass er als Jugendlicher bei einer Pschologin einige Sitzungen hatte. Diese „Behandlung“ hätte er absichtlich verschwiegen. Auf einen annehmbaren Vergleich ließ sich die Versicherung nicht ein.
Das Landgericht Göttingen hat nunmehr entschieden, dass „angesichts der Diskussion um eine Legalisierung sogenannter weicher Drogen nicht davon ausgegangen werden kann, das ein Konsument geringer Mengen Cannabis dies mit dem direkten Vorsatz zu sich nimmt, eine Gesundheitsbeeinträchtigung herbeizuführen.“ (Landgericht Göttingen zum Az. 8 O 144/11 v. 18.12.2014). Das Gericht bestätige zudem die Auffassung des Klägers, dass zwischen Psycholgen und Ärzten unterschieden werden muss. Nur von einer Behandlung durch einen Arzt hätte die Versicherung erfahren müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auch wenn die Versicherungen die Berufsunfähigkeitsrente zunächst oft ablehnen, lassen Sie sich nicht beirren.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Berufsunfähigkeitsrente auch nach Cannabiskonsum
2015/05/11

Ingrid Warneboldt
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