Haben Sie Post von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Droht Ihnen eine Leistungseinstellung? Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine essenzielle Absicherung für den Ernstfall. Doch viele Versicherungsnehmer erleben nach der Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit eine unangenehme Überraschung: Der Versicherer prüft erneut, ob weiterhin Anspruch auf die monatliche Rente besteht. Nicht selten wird die Berufsunfähigkeit nur bis zu einem bestimmten Datum anerkannt. Diese sogenannte Nachprüfung bzw. Befristung der Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag ist jedoch nicht ohne Weiteres zulässig.
Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie jetzt handeln!
Warum erhalten Sie eine Mitteilung über eine Leistungseinstellung?
Versicherer haben das Recht, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Ihre Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegen. Dabei fordern sie oft umfangreiche medizinische Unterlagen an oder verweisen auf neue berufliche Möglichkeiten, die Sie angeblich ausüben könnten.
Doch Vorsicht: Nicht jede Leistungseinstellung erfolgt korrekt! Viele Versicherer kündigen willkürlich Leistungen oder nutzen unzureichende Gutachten, um Zahlungen einzustellen. Hier ist eine präzise rechtliche Prüfung erforderlich!
Typische Fehler der Versicherung bei der Mitteilung über Befristung oder Einstellung der Leistung:
✔ Fehlende Vergleichsbetrachtung: Die Versicherung muss nachvollziehbar darlegen, wie sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Oft fehlt diese Gegenüberstellung völlig!
✔ Unzulässige Verweisung auf andere Berufe: Manche Versicherungen behaupten, Sie könnten eine andere Tätigkeit ausüben – ohne zu berücksichtigen, ob diese Ihrer bisherigen beruflichen Stellung entspricht.
✔ Fehlinterpretation medizinischer Gutachten: Oft werten Versicherungssachbearbeiter Befunde falsch aus oder ignorieren aktuelle Atteste.
✔ Formelle Mängel: Eine Leistungseinstellung muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen – andernfalls ist sie unwirksam!
Die Anforderung weiterer medizinischer Unterlagen allein rechtfertigt keine Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente.
Was können Sie tun, wenn Ihre BU-Rente eingestellt werden soll?
- Lassen Sie sich nicht von der Versicherung unter Druck setzen. Sie haben das Recht auf eine fundierte Prüfung!
- Antworten Sie nicht unüberlegt auf Anfragen der Versicherung, ohne sich rechtlich beraten zu lassen.
- Als Fachanwältin für Versicherungsrecht prüfe ich, ob die Einstellung Ihrer Rente rechtens ist, und setze Ihre Ansprüche durch.
Ihr Recht: Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente!
In einem aktuellen Fall hat Generali die Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker bis zum 31.12.2024 anerkannt. Sein Arbeitgeber bemühte sich, eine leidensgerechte Beschäftigung im Betrieb zu finden. Der Arbeitsvertrag wurde daher angepasst, unser Mandant wurde leidensgerecht beschäftigt. Leider stellte sich nach kurzer Zeit heraus, dass auch diese neue Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war.
Der Versicherer verwies jedoch unseren Mandanten auf eine andere Tätigkeit. Als unser Mandant mitteilte, dass er diese aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) ausüben kann, wurde er vom Versicherer aufgefordert nachzuweisen, dass er „nach den Bedingungen“ berufsunfähig ist und zahlreiche medizinische Unterlagen nachzureichen.
Tatsächlich darf die Generali durch ein Anerkenntnis (bzw. ein gebotenes Anerkenntnis) geschaffene Selbstbindung nur im Wege eines sogenannten Nachprüfungsverfahrens aufheben. Die Anforderungen an die Einstellungsmitteilung sind bereits aus formeller Sicht so hoch, dass eine rechtliche Prüfung der Leistungseinstellung durch eine Fachanwältin für Versicherungsrecht sinnvoll ist.
Auch die materiellen Anforderungen sind sehr hoch. Es ist erforderlich, dass sich die für die Leistungspflicht maßgeblichen Umstände geändert haben.
Unser Mandant hat versucht, seinen früheren Beruf leidensgerecht zu wechseln, doch dies ist ihm nicht gelungen. Nach kurzer Zeit stand fest, dass er nicht in der Lage ist, die neue Tätigkeit auszuüben.
Der Maßstab für die Beurteilung seiner Berufsunfähigkeit bleibt daher die berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen, vgl. BGH-Urteil.
Die Beendigung der Vergleichstätigkeit begründet eine Leistungspflicht des Versicherers. Auf die Gründe der Arbeitseinstellung kommt es dabei nicht an. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist Generali unabhängig von der Wirksamkeit ihrer Entscheidungsmitteilung (die aus unserer Sicht unwirksam ist) weiterhin verpflichtet, Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zu erbringen.
Lassen Sie sich nicht um Ihre Ansprüche bringen!
Mit meiner jahrelangen Expertise als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht finde ich rechtssichere Lösungen – sowohl im Arbeitsrecht als auch im Versicherungsrecht.
Im Fall einer Erkrankung und der Unmöglichkeit, die frühere berufliche Tätigkeit auszuüben, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung, den ich gegenüber Arbeitgebern für Sie durchsetze. Parallel könnte ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bestehen – Ihr Versicherer darf die Leistungen nicht von heute auf morgen einstellen.
Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Berufsunfähigkeitsrecht und habe bereits zahlreiche Ansprüche gegen Versicherer wie Allianz, Generali, Continentale, Nürnberger Lebensversicherung AG u. a. erfolgreich durchgesetzt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Leistungsbeantragung, der verzögerten Bearbeitung Ihres Leistungsantrags, einer Ablehnung oder Leistungseinstellung. Spätestens nach einer Ablehnung, Einstellung der Leistungen, Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag empfehlen wir, uns aufzusuchen und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche durch eine qualifizierte Fachanwältin für Versicherungsrecht an. Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
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