Änderung der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz

Der Bundestag hat am 08.10.2021 der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung (WO) zugestimmt. Damit wurden die im Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführten Änderungen in Hinblick auf die Wahl des Betriebsrates in der Wahlordnung umgesetzt. Somit steht nun einer Wahl des Betriebsrates nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr entgegen.

Diese Wahl wird sich in wichtigen Punkten von den bisherigen Wahlen unterscheiden. Insbesondere ist die Ausweitung der Möglichkeit der Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens nunmehr auch in der Wahlordnung hinterlegt. Hervorzuheben ist auch, dass fortan die Möglichkeit gegeben ist, Sitzungen des Wahlvorstandes in Form von Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Allerdings ist dies nicht für alle Sitzungen zulässig.

Darüber hinaus führen u.a. die Änderungen bezüglich der Überprüfung der Richtigkeit der Wählerliste, des Erfordernisses von Stimmzetteln sowie bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen zu veränderten Abläufen. Daher ist es für alle Wahlvorstände wichtig, Ihren Schulungsanspruch frühzeitig zu nutzen, um mit den notwenigen Handwerkzeug erfolgreiche Wahlen durchzuführen.

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