Künstliche Intelligenz (KI) und ihre Anwendungsmöglichkeiten haben in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht. Dabei werfen neue Technologien auch neue rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich der Kinderpornografie. 


Doch wie verhält es sich mit der strafrechtlichen Bewertung von kinderpornografischem Material, das durch Künstliche Intelligenz generiert wurde? 


Ist es strafbar, wenn die abgebildeten Kinder nur künstlich erzeugt wurden? 


Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und diskutiert, inwieweit KI-generierte Inhalte im Bereich der Kinderpornografie strafrechtlich relevant sind.


 Was ist KI-generierte Kinderpornografie?


KI-generierte Kinderpornografie bezieht sich auf Bilder oder Videos, die keine realen Kinder zeigen, sondern durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz erschaffen wurden. Diese Technologien können realistisch wirkende Abbildungen erzeugen, die täuschend echt aussehen, aber keine echten Kinder darstellen. Solche Inhalte könnten zum Beispiel durch Deepfake-Technologien oder andere Formen computergenerierter Bilder (CGI) erstellt werden.


Die Frage, ob solche Inhalte strafbar sind, stellt sich aufgrund der Tatsache, dass keine realen Kinder in diese Darstellungen involviert sind. Dies unterscheidet KI-generierte Inhalte von klassischer Kinderpornografie, bei der reale Missbrauchsopfer eine zentrale Rolle spielen.


 Strafrechtliche Grundlage: § 184b StGB


Der Besitz, Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie sind nach § 184b StGB strafbar. Das Gesetz stellt klar, dass es sich um Darstellungen handeln muss, die „sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren“ zeigen oder entsprechende Posen und Inhalte abbilden.


Das entscheidende Kriterium ist, ob es sich bei der dargestellten Person um ein reales Kind handelt. Traditionell zielt das Gesetz darauf ab, reale Kinder vor Missbrauch zu schützen und deren Würde zu wahren. Daher stellt sich die Frage, ob Darstellungen, die keine echten Kinder zeigen, sondern nur durch Künstliche Intelligenz erzeugt wurden, ebenfalls unter diesen Straftatbestand fallen.


 Sind KI-generierte Darstellungen strafbar?


Die rechtliche Bewertung von KI-generierter Kinderpornografie ist umstritten und wird in der Rechtsprechung noch nicht einheitlich beantwortet. Es gibt jedoch einige zentrale Überlegungen, die für die strafrechtliche Bewertung eine Rolle spielen:


1. Schutz der Menschenwürde: Der zentrale Zweck von § 184b StGB ist der Schutz der Würde und Unversehrtheit von Kindern. In Fällen von KI-generierten Bildern gibt es jedoch keine realen Opfer. Dies könnte ein Argument dafür sein, dass solche Inhalte nicht strafbar sind, da kein tatsächliches Kind geschädigt wird.


2. Gefährdungspotenzial: Es wird jedoch auch argumentiert, dass solche Darstellungen das gesellschaftliche Klima beeinflussen und die Nachfrage nach kinderpornografischen Inhalten verstärken könnten. Dies könnte indirekt zur Förderung von echtem Missbrauch führen. Aus diesem Grund könnten solche Inhalte trotz fehlender realer Opfer als strafbar angesehen werden.


3. Gesetzliche Lücken: Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland fokussiert sich auf Darstellungen, die reale Kinder zeigen. KI-generierte Inhalte fallen oft in eine Grauzone, da sie weder klar legal noch eindeutig strafbar sind. Es ist denkbar, dass der Gesetzgeber hier in Zukunft Klarheit schafft, um diese Lücke zu schließen.


 Vergleich mit anderen Ländern


In einigen Ländern, wie etwa den USA, sind bestimmte Formen von computergenerierten kinderpornografischen Darstellungen bereits strafbar. Dort wird argumentiert, dass solche Inhalte das Risiko erhöhen, dass Täter reale Kinder missbrauchen oder eine Normalisierung solcher Darstellungen in der Gesellschaft bewirken. In Deutschland gibt es jedoch noch keine eindeutige Rechtsprechung zu dieser Thematik.


 Aktuelle rechtliche Entwicklungen


Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren Schritte unternommen, um den Schutz von Kindern zu verbessern und die Verbreitung von Kinderpornografie strenger zu ahnden. So wurde § 184b StGB zuletzt verschärft, und auch die Strafen für den Besitz, die Verbreitung und den Erwerb von kinderpornografischem Material wurden erhöht.


Es ist durchaus denkbar, dass in Zukunft auch KI-generierte Inhalte unter diesen Straftatbestand fallen, insbesondere wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass auch rein künstliche Darstellungen das Schutzziel des Gesetzes gefährden. Die Entwicklung der Technologie und ihrer Anwendungen im kriminellen Bereich wird hierbei eine wichtige Rolle spielen.


 Verteidigungsmöglichkeiten bei Vorwürfen


Sollte jemand mit dem Vorwurf konfrontiert werden, KI-generierte Kinderpornografie besessen oder verbreitet zu haben, ist eine fundierte Verteidigungsstrategie notwendig. Die Verteidigung kann sich darauf stützen, dass keine realen Kinder betroffen waren und daher der eigentliche Schutzzweck des Gesetzes nicht erfüllt ist. Zudem könnte argumentiert werden, dass solche Darstellungen derzeit nicht eindeutig strafbar sind, da der Gesetzgeber sie nicht explizit erfasst hat.


 Fazit


Die rechtliche Bewertung von KI-generierter Kinderpornografie befindet sich in einer Grauzone. Während traditionelle kinder- und jugendpornografische Inhalte klar unter das Strafrecht fallen, sind computergenerierte Darstellungen rechtlich weniger eindeutig geregelt. Allerdings zeigt die Entwicklung in anderen Ländern und die verschärfte Gesetzgebung in Deutschland, dass der Gesetzgeber hier möglicherweise nachsteuern wird. Wer sich in einer solchen rechtlichen Situation befindet, sollte unbedingt rechtlichen Beistand suchen, um die komplexe Lage richtig einschätzen zu können und eine fundierte Verteidigung aufzubauen.


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