Eine betriebsbedingte Kündigung kann für Arbeitnehmer existenzbedrohend sein – und für Arbeitgeber ein rechtliches Risiko darstellen. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam.

 Arbeitgeber müssen zahlreiche Voraussetzungen beachten, und Arbeitnehmer haben oft gute Chancen, sich zu wehren.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine betriebsbedingte Kündigung zulässig ist und welche Rechte Sie haben.


1. Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung


1.1. Gibt es betriebliche Gründe?


Ein Arbeitgeber darf nicht einfach nach Belieben kündigen. Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen – zum Beispiel Betriebsschließungen, Auftragseinbrüche oder Umstrukturierungen. Wichtig: Die unternehmerische Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein!


1.2. Gibt es eine alternative Beschäftigung?


Eine Kündigung darf erst das letzte Mittel sein. Arbeitgeber müssen prüfen, ob der Mitarbeiter auf einer anderen Stelle weiterbeschäftigt werden kann. Fehlt dieser Nachweis, kann die Kündigung unwirksam sein.


1.3. Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt?


Wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung infrage kommen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Berücksichtigt werden:

✔️ Dauer der Betriebszugehörigkeit

✔️ Lebensalter

✔️ Unterhaltspflichten

✔️ Schwerbehinderung


Passiert hier ein Fehler, kann die Kündigung unwirksam sein.


1.4. Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?


In Unternehmen mit Betriebsrat ist eine Kündigung nur wirksam, wenn dieser vorher korrekt informiert wurde. Andernfalls kann die Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam sein.


2. Sonderkündigungsschutz – Wer ist besonders geschützt?


Nicht jeder Arbeitnehmer kann ohne Weiteres betriebsbedingt gekündigt werden. Besonderen Schutz genießen unter anderem:

  • Schwangere und Eltern in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer (mit Zustimmung des Integrationsamts)
  • Betriebsräte und Jugendvertreter

Für diese Gruppen gelten verschärfte Voraussetzungen, die eine Kündigung oft unmöglich machen.


3. Kündigungsfrist und Abfindung – Was steht Ihnen zu?


Die Kündigung muss unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist erfolgen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch, kann aber oft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder Verhandlung erzielt werden.


Arbeitgeber bieten oft Abfindungen an, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie voreilig eine Abfindung annehmen!


4. Kündigungsschutzklage – Lohnt sich das?


Ja, eine Kündigungsschutzklage kann sich oft lohnen! Viele betriebsbedingte Kündigungen sind fehlerhaft. Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, Klage einzureichen. Erfolgreiche Klagen führen entweder zu:


✔️ Weiterbeschäftigung (wenn die Kündigung unwirksam war)

✔️ Abfindung (wenn eine Einigung erzielt wird)


Aber Achtung: Wer die dreiwöchige Frist verstreichen lässt, verliert alle rechtlichen Möglichkeiten!


Was können Sie jetzt tun?


  • Arbeitnehmer: Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen! Fehlerhafte Kündigungen sind keine Seltenheit.


  •  Arbeitgeber: Sie wollen eine betriebsbedingte Kündigung rechtssicher aussprechen? Vermeiden Sie teure Fehler und lassen Sie sich frühzeitig beraten.


Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von mir prüfen! Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine unverbindliche Ersteinschätzung.