In der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die betriebsbedingte Kündigung immer häufiger zum Gesprächsthema – ein Schicksal, das viele Arbeitnehmer unverhofft trifft.


Eine betriebsbedingte Kündigung stellt für den Arbeitnehmer häufig eine herausfordernde und unangenehme Erfahrung dar. Sie kann sowohl erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen als auch das berufliche Selbstvertrauen beeinträchtigen. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff „betriebsbedingte Kündigung“ und unter welchen Umständen ist sie rechtlich zulässig? In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über dieses Thema geben und erläutern, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, falls Ihr Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht.


Was versteht man unter einer betriebsbedingten Kündigung?

Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn ein Arbeitgeber gezwungen ist, aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn Aufträge ausbleiben, Produktionsprozesse eingestellt oder betriebliche Umstrukturierungen durchgeführt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, um wirtschaftliche Einsparungen zu erzielen.


Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung?

Für die rechtliche Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst muss ein betrieblicher Grund vorliegen, der eine Entlassung erforderlich macht. Dies könnte etwa auf einen Rückgang der Umsätze, eine Insolvenz oder eine strukturelle Anpassung des Unternehmens zurückzuführen sein. Zudem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung auf wirtschaftlichen Gründen basiert und dass alle Alternativen (wie zum Beispiel Kurzarbeit oder Versetzungen) ausgeschöpft wurden. 

Zudem muss eine Sozialauswahl getroffen werden.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse entfällt, keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen vorhanden ist, die Sozialdaten des betroffenen Arbeitnehmers (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) berücksichtigt wurden und eine umfassende Interessenabwägung erfolgt ist.


Wie sollten Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung vorgehen?

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Kündigung formell korrekt ist und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie eigentlich unwirksam wäre.

Es ist empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einzuschätzen und Sie über die nächsten Schritte zu informieren. Falls Ihnen ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag angeboten wird, der möglicherweise eine Abfindung beinhaltet, sollten Sie auch hier vor einer Entscheidung rechtlichen Rat einholen.

Zudem ist es wichtig, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.

Darüber hinaus sollten Sie klären, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben. Oftmals wird bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindungszahlung angeboten, um den Arbeitsplatzverlust abzumildern. Falls keine Abfindung vorgesehen ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese gerichtlich geltend zu machen.


Zusammenfassung:

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber betriebliche Gründe darlegen und eine Sozialauswahl treffen. Es ist ratsam, dass der Arbeitnehmer die Kündigung sorgfältig prüft und bei Bedarf rechtliche Schritte einleitet. Eine anwaltliche Beratung ist dabei sehr hilfreich. Obwohl kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, werden im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig hohe Abfindungen ausgehandelt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.


Massenentlassungen - was ist zu beachten?

Unternehmen mit einer Belegschaft von mehr als 20 Beschäftigten müssen bestimmte Vorschriften beachten, wenn sie beabsichtigen, mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig zu entlassen. Gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist es in solchen Fällen erforderlich, vor der eigentlichen Kündigung eine Massenentlassung bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzumelden. Sollte im Unternehmen ein Betriebsrat bestehen, muss dieser in den Prozess eingebunden werden. Werden die Vorgaben aus § 17 KSchG missachtet, sind sämtliche Kündigungen rechtlich unwirksam.


Wichtige Aspekte in aller Kürze:

Gibt es eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Eine Abfindung ist nicht garantiert, sondern ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Jedoch wird der Arbeitgeber eher bereit sein, eine Abfindung anzubieten, wenn er eine Kündigungsschutzklage vermeiden möchte.

Wie verhalte ich mich bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne gründliche Prüfung. Innerhalb von drei Wochen können Sie der Kündigung widersprechen und Kündigungsschutzklage einreichen.

Was wird bei einem Sozialplan berücksichtigt?
Die Sozialauswahl schützt besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer vor einer betriebsbedingten Kündigung. Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Kinder und Behinderungen sind hierbei relevant.

Was sind typische Fälle für betriebsbedingte Kündigungen?
Arbeitgeber berufen sich auf betriebsbedingte Kündigungen bei Stellenabbau aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage, bei Schließung oder Auslagerung von Betriebsstätten oder im Fall einer drohenden Insolvenz. Wichtig: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht immer gerechtfertigt, und Klagen haben oft gute Erfolgsaussichten.


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