1. Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vier Voraussetzungen voraus:
a) Dringende betriebliche Erfordernisse
Es müssen Umstände vorliegen, die den Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers entfallen lassen – etwa Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge oder die Verlagerung von Geschäftsbereichen ins Ausland.
b) Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann.
c) Ordnungsgemäße Sozialauswahl
Die Auswahl des gekündigten Mitarbeiters muss unter sozialen Gesichtspunkten erfolgen. Maßgeblich sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und ggf. Schwerbehinderung.
d) Anhörung des Betriebsrats
Existiert ein Betriebsrat, muss dieser ordnungsgemäß vor Ausspruch der Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
2. Häufige Fehlerquellen bei betriebsbedingten Kündigungen
In der Praxis scheitern viele Kündigungen an formalen Fehlern oder einer unzureichenden Sozialauswahl. Auch fehlerhafte oder nicht dokumentierte unternehmerische Entscheidungen können die Kündigung angreifbar machen. Arbeitnehmer sollten daher eine Kündigung keinesfalls ungeprüft hinnehmen.
3. Kündigungsschutzklage – der richtige Weg zur Verteidigung
Arbeitnehmer können sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).
Ziel der Klage:
Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. In vielen Fällen kann im Laufe des Prozesses eine Einigung in Form eines Abfindungsvergleichs erzielt werden.
Tipp: Ein anwaltlicher Beistand erhöht die Chancen auf Erfolg erheblich, insbesondere bei der Prüfung der Sozialauswahl und der Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung.
4. Abfindung – Anspruch oder Verhandlungssache?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Jedoch können Arbeitgeber aus taktischen Gründen eine Abfindung anbieten, insbesondere zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ist eine Abfindung meistens Teil der Einigung.
5. Fazit: Kündigung prüfen lassen – Rechte sichern
Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, sollte die Ruhe bewahren und die Kündigung rechtlich überprüfen lassen. Oft bestehen gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren oder zumindest eine faire Abfindung zu verhandeln.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Fristzur Erhebung einer Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt. Es ist also schnelles Handeln erforderlich.