Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum beantwortet Ihre Fragen und bietet Ihnen seine Unterstützung an.
Die betrügerischen Aktivitäten rund um die Falcon Vermögensverwaltung ziehen immer weitere Kreise. Nachdem ich bereits in mehreren Beiträgen eindringlich vor der Website falcon-vermoegensverwaltung.de und der angeblichen Finanzdienstleistung gewarnt habe, haben sich inzwischen zahlreiche betroffene Anleger bei mir gemeldet. Der Schaden ist erheblich – und der Betrug nimmt nach wie vor neue Formen an.
Inhalt
- Update zum Fall Falcon Vermögensverwaltung: Betrugsmasche nimmt neue Ausmaße an
- Die aktuellen BaFin-Warnhinweise im Überblick: Was Sie jetzt wissen müssen
- Wie funktioniert der Betrug der Falcon Vermögensverwaltung?
- Die Rolle der Insolvenz der ursprünglichen Falcon Vermögensverwaltung
- Was können betroffene Anleger jetzt tun?
- Was sagt Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum?
- Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Update zum Fall Falcon Vermögensverwaltung: Betrugsmasche nimmt neue Ausmaße an
Jede Woche melden sich mehr Betrugsopfer bei mir - Insbesondere die Täuschung über scheinbar seriöse Festgeldangebote hat zu einem massiven Schaden geführt und viele Anleger in akute Gefahr gebracht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit mehreren öffentlichen Warnhinweisen reagiert und bestätigt, was viele bereits befürchtet hatten: Es handelt sich um einen professionell organisierten Identitätsdiebstahl und Kapitalanlagebetrug.
Zwar trat der Betrug um die Falcon Vermögensverwaltung bereits im Dezember ans Licht. Dennoch erfahren einige Anleger erst jetzt davon. Lesen Sie in diesem Beitrag alles Wissenswerte zu diesem Betrug und erfahren Sie, welche Optionen Sie haben!
Die aktuellen BaFin-Warnhinweise im Überblick: Was Sie jetzt wissen müssen
Am 21. November 2024 veröffentlichte die BaFin eine erste offizielle Warnung vor der Website falcon-vermoegensverwaltung.de. Wörtlich heißt es dort:
„Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Website falcon-vermoegensverwaltung.de. Die Angebote stammen nicht von der vormals von der BaFin beaufsichtigten FALCON Vermögensverwaltung AG. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.“
Quelle: BaFin-Verbrauchermitteilung vom 21.11.2024
Nur wenige Tage später – am 2. Dezember 2024 – folgte ein zweiter Warnhinweis, diesmal zur Website falcon-vip.de, die offenbar ebenfalls im Zusammenhang mit der betrügerischen Masche steht:
„Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten der angeblichen FALCON Vermögensverwaltung AG über die Website falcon-vip.de. [...] Es handelt sich um einen weiteren Fall von Identitätsdiebstahl.“
Quelle: BaFin-Verbrauchermitteilung vom 02.12.2024
Die rechtliche Grundlage für beide Warnungen liefert § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Danach darf niemand ohne BaFin-Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten. Genau das aber ist im Fall der Fake-Webseiten rund um die Falcon Vermögensverwaltung geschehen.
Wie funktioniert der Betrug der Falcon Vermögensverwaltung?
Die Täter nutzen den bekannten Namen „Falcon Vermögensverwaltung“, um professionell gefälschte Websites aufzubauen. Dort bieten sie seriös wirkende Festgeldprodukte an. Auch das Impressum, die Kontaktangaben und sogar Fotos sind täuschend echt gestaltet – dabei verwendeten die Seitenbetreiber auch KI-generierte Inhalte und Sprachmuster.
Typischerweise tritt ein angeblicher Mitarbeiter – etwa ein „Herr Eckert“ oder „Herr Baumann“ – per E-Mail oder Telefon an interessierte Anleger heran. Diese Callcenter-Mitarbeiter sind hervorragend geschult, sprechen akzentfreies Deutsch und verwenden gezielte Verkaufstechniken.
Der Clou: Die Opfer werden dazu gebracht, Geld auf Konten zu überweisen, die angeblich auf ihren eigenen Namen laufen – in Wahrheit jedoch gehören diese Konten unbekannten Dritten. Hierbei nutzen die Täter den sogenannten IBAN-Trick: Da viele Banken bei Überweisungen keinen Abgleich zwischen Kontoinhabername und IBAN mehr durchführen, landet das Geld letztlich beim Betrüger – obwohl es vordergründig „richtig“ adressiert wurde.
Die Rolle der Insolvenz der ursprünglichen Falcon Vermögensverwaltung
Zusätzlich verschleiert jene Tatsache den Betrug, dass die ursprüngliche echte Falcon Vermögensverwaltung AG mittlerweile insolvent ist. Das Insolvenzverfahren wurde am 18. Oktober 2024 eröffnet. Gleichzeitig hat die BaFin dem Unternehmen die Lizenz zur Finanzportfolioverwaltung entzogen.
Die Betrüger nutzen diese Situation gezielt aus. Die alte, seriöse Marke wird als Fassade verwendet, obwohl das tatsächliche Unternehmen längst nicht mehr aktiv ist. Dadurch entsteht für viele Anleger der Eindruck, sie hätten es mit einem rechtlich einwandfreien Anbieter zu tun.
Was können betroffene Anleger jetzt tun?
Wenn Sie Geld auf ein Konto überwiesen haben, das im Zusammenhang mit der Falcon Vermögensverwaltung steht, sollten Sie sofort handeln. Es reicht nicht, einfach nur eine Strafanzeige zu stellen. Diese hilft zwar bei der strafrechtlichen Verfolgung, bringt aber Ihr Geld in der Regel nicht zurück.
Sie sollten stattdessen:
- Anwaltlichen Rat einholen: Die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts steigert Ihre Chancen erheblich, Ihr Geld möglicherweise zu retten!
- Dokumentieren: Je genauer Ihre Unterlagen sind, desto präziser können wir gemeinsam gegen die Betrüger vorgehen. Speichern Sie Kommunikation, Informationen und insbesondere Bankdaten ab!
- Nicht noch mehr Geld "nachschießen": Auch, wenn Sie nochmals kontaktiert werden: Investieren Sie kein weiteres Geld!
Was sagt Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum?
Ich beobachte seit Monaten, dass sich Anlagebetrug zunehmend digitalisiert und stetig fortentwickelt. Die Täter agieren professionell, international, mehrsprachig und nutzen KI-Tools, um ihre Angriffe realistischer und skalierbarer zu gestalten. Die Website falcon-vermoegensverwaltung.de ist kein Einzelfall – sie steht sinnbildlich für eine neue Welle von Finanzbetrug, die besonders perfide, schwer durchschaubar und schwer verfolgbar ist.
Daher meine klare Empfehlung: Wenn Sie von der Falcon Vermögensverwaltung kontaktiert wurden oder bereits Geld überwiesen haben, wenden Sie sich umgehend an spezialisierte Anwälte. Die Zeit arbeitet gegen Sie – denn je länger das Geld auf dem Empfängerkonto liegt, desto höher ist das Risiko, dass es weitergeleitet oder abgehoben wurde.
Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.