Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum beantwortet Ihre Fragen und bietet Ihnen seine Unterstützung an.
Falls Sie Geld auf der Internetseite Zinsverwalter.de oder Zinsverwalter.com investiert haben, könnte Ihr Kapital akut gefährdet sein. Die aktuelle Entwicklung bestätigt leider, dass Anleger massiv getäuscht werden. Besonders auffällig wird der Fall durch aktuell ausbleibende erste Zinsauszahlungen.
Hier finden Sie ein ausführliches Update zur aktuellen Lage sowie konkrete Empfehlungen, was Sie tun sollten, falls auch Sie betroffen sind.
Inhalt
- Zinsverwalter-Betrug – Was steckt dahinter?
- Aktuelle BaFin-Warnmeldung bestätigt Betrug
- So funktioniert der IBAN-Betrug durch Zinsverwalter
- Erste Opfer melden sich: Zinszahlungen bleiben aus
- Welche rechtlichen Optionen stehen Ihnen jetzt offen?
- Fazit – Dringend handeln!
- Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Zinsverwalter-Betrug – Was steckt dahinter?
Die Webseite Zinsverwalter.de bzw. Zinsverwalter.com machte zunächst einen professionellen Eindruck. Das Geschäftsmodell versprach Anlegern attraktive Renditen durch Tages- und Festgeldanlagen zu ungewöhnlich hohen Zinsen, häufig oberhalb von marktüblichen Konditionen. Weitere Angebote umfassten angebliche Anlagevermittlungen in Edelmetallen, Gold und langfristige Vorsorgeprodukte. All dies schien zunächst vertrauenswürdig und verleitete zahlreiche Anleger dazu, teilweise erhebliche Summen zu investieren.
Doch hinter der professionellen Fassade steckt eine dreiste Täuschung. Der Kern des Betrugs basiert auf einem perfiden Identitätsdiebstahl: Die Webseite verwendete gezielt die Identität der etablierten und real existierenden WALTER Investment-Vermittlungs GmbH, um Vertrauen zu erwecken und den Anschein einer legitimen Geschäftstätigkeit vorzugaukeln.
Aktuelle BaFin-Warnmeldung bestätigt Betrug
Am 03. Februar 2025 veröffentlichte die BaFin offiziell eine Warnung vor den betrügerischen Aktivitäten der Plattform. Dabei machte sie explizit deutlich, dass keinerlei Verbindung zwischen Zinsverwalter und der realen WALTER Investment-Vermittlungs GmbH existiert. Der Identitätsdiebstahl, welcher bewusst gewählt wurde, um Anleger zu täuschen, ist mittlerweile offiziell bestätigt.
Seit Anfang März 2025 ist die Webseite Zinsverwalter.de nicht mehr erreichbar. Dies lässt vermuten, dass die Betrüger ihre Aktivitäten verlagert oder gänzlich eingestellt haben, um weiteren Ermittlungen zu entgehen. Anleger, die ihr Geld dort investiert haben, sehen sich nun großer Ungewissheit gegenüber.
So funktioniert der IBAN-Betrug durch Zinsverwalter
Die Betreiber der betrügerischen Webseite nutzten eine besonders raffinierte Form des IBAN-Betrugs, welche leider zunehmend Verbreitung findet. Diese Methode funktioniert wie folgt:
Zunächst eröffnet der Betrüger ein Konto bei einer regulären Bank – oft auch bei einer ausländischen Bank, wie im aktuellen Fall z.B. bei der Piraeus Bank.
Dem Anleger wird suggeriert, das Konto sei auf seinen eigenen Namen eröffnet worden. Hierdurch fühlen Sie sich vermeintlich sicher und sind bereit, höhere Summen auf dieses Konto zu überweisen.
Tatsächlich befindet sich das Konto aber ausschließlich im Zugriff der Betrüger. Da Banken bei Überweisungen nur die IBAN-Nummer prüfen und nicht den Kontoinhaber, fällt dieser Betrug zunächst nicht auf. Ihr Geld landet somit direkt in den Händen der Täter.
Erste Opfer melden sich: Zinszahlungen bleiben aus
Seit Veröffentlichung meines ersten Beitrages vor einigen Wochen melden sich zunehmend Anleger, die ihre vereinbarte Zinszahlung zum Quartalsende am 01. April 2025 nicht erhalten haben. Diese ausbleibenden Zahlungen sind nun für viele Betroffene ein erster ernster Alarmhinweis darauf, dass etwas nicht stimmt. Leider bewahrheiten sich damit unsere Befürchtungen aus dem Februar 2025:
Ein Mandant berichtete uns beispielsweise, dass er im Dezember 2024 einen mittleren fünfstelligen Festgeldvertrag bei Zinsverwalter abgeschlossen hatte. Die Zinsen von immerhin 5,25 % p.a. sollten quartalsweise ausgezahlt werden. Doch die erste Auszahlung blieb am 01. April aus. Der Anleger befindet sich nun in einer prekären Situation, denn aktuell deutet alles darauf hin, dass das Kapital in Gefahr ist.
Welche rechtlichen Optionen stehen Ihnen jetzt offen?
Betroffene Anleger stehen nun vor der Frage, welche juristischen Schritte sinnvoll und möglich sind. In derartigen Fällen empfiehlt sich eine konsequente und frühzeitige juristische Strategie:
Strafanzeige: Stellen Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Betrug und Identitätsdiebstahl.
Bankenhaftung prüfen: Häufig können involvierte Banken haftbar gemacht werden, da sie möglicherweise gegen Prüfpflichten verstoßen haben.
Zivilrechtliche Ansprüche: Mögliche Ansprüche gegen die Kontoinhaber und weitere involvierte Helfer prüfen.
Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie umgehend mit einem spezialisierten Anwalt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt. Häufig sind Betrugsfälle im Kapitalanlagerecht eingeschlossen, doch eine konkrete Deckungsanfrage schafft Klarheit.
Fazit – Dringend handeln!
Der Fall „Zinsverwalter Betrug“ verdeutlicht leider erneut, wie perfide Online-Betrüger vorgehen, um Anleger gezielt zu täuschen und um hohe Geldsummen zu erleichtern. Die aktuelle Warnung der BaFin ist ein weiterer wichtiger Hinweis darauf, dass hier massive kriminelle Energien am Werk sind.
Wenn auch Sie betroffen sind oder aktuell Verdacht haben, Opfer des Zinsverwalter-Betrugs geworden zu sein, zögern Sie nicht, professionelle juristische Unterstützung einzuholen. Schnelle und gezielte Maßnahmen erhöhen Ihre Chancen, Ihr Geld zumindest teilweise zurückzuerlangen oder weiteren Schaden zu verhindern.
Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.