Mit seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Unterhaltsbedarf von minderjährigen Kindern neu in den Fokus gerückt. Der Kindesunterhalt orientiert sich künftig noch stärker an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Eltern. Diese Entscheidung sorgt für weitreichende Veränderungen in der Praxis und stellt viele Eltern vor neue Herausforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es in der neuen Rechtsprechung geht und was Sie jetzt beachten sollten.


Der Kern der neuen Rechtsprechung

Der BGH hat klargestellt, dass der Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder sich nicht allein an der Düsseldorfer Tabelle orientieren muss, sondern stärker an den spezifischen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern ausgerichtet werden kann. Das bedeutet:

  1. Anpassung an die Lebensverhältnisse der Eltern
    Der Unterhalt soll sicherstellen, dass das Kind an den gehobenen Lebensstandards der Eltern teilhat. Insbesondere bei überdurchschnittlichen Einkommen kann der Bedarf des Kindes über die bisherigen Tabellenwerte hinaus steigen. Der BGH verfolgt hier das Ziel, dass Kinder nicht nur das Existenzminimum, sondern auch den Lebensstandard genießen können, den die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern ermöglichen.

  2. Kein starres Schema mehr
    Die Düsseldorfer Tabelle bleibt zwar eine wichtige Orientierungshilfe, doch die Gerichte sind nicht mehr strikt an ihre Werte gebunden. Stattdessen wird verstärkt geprüft, ob der Bedarf des Kindes individuell angepasst werden muss.

  3. Höhere Anforderungen an den Nachweis von Einkommen
    Eltern mit hohen oder unregelmäßigen Einkommen, etwa aus Boni, Kapitalerträgen oder selbstständiger Tätigkeit, müssen diese Einkünfte genauer offenlegen. Das Ziel: eine realistische und faire Berechnung des Kindesunterhalts.


Konkrete Auswirkungen der neuen Regelung

Die Änderungen wirken sich je nach Situation unterschiedlich aus:

  • Höhere Ansprüche für Kinder bei wohlhabenden Eltern
    Lebt ein Kind bei einem Elternteil, dessen Einkommen über den höchsten Stufen der Düsseldorfer Tabelle liegt, könnte der Unterhalt erheblich steigen. Der bisherige pauschale Ansatz reicht in solchen Fällen oft nicht mehr aus.

  • Transparenz bei der Einkommensoffenlegung
    Elternteile mit unregelmäßigem Einkommen stehen vor der Aufgabe, ihre Einkommenssituation lückenlos darzustellen. Gleichzeitig können außergewöhnliche Belastungen wie Kredite oder weitere Unterhaltsverpflichtungen stärker geltend gemacht werden.

  • Relevanz bei geänderten Lebensumständen
    Ein neuer Job, eine Gehaltserhöhung oder auch zusätzliche familiäre Verpflichtungen könnten eine Neuberechnung des Unterhalts erforderlich machen.


Was bedeutet das für Sie?

Die Entscheidung des BGH schafft neue Möglichkeiten, den Kindesunterhalt gerechter und individueller zu gestalten. Doch sie bringt auch mehr Komplexität in die Berechnung. Mein Rat: Nutzen Sie die Chance, Ihre aktuelle Unterhaltsregelung zu überprüfen – vor allem, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihr Einkommen geändert haben.

  1. Prüfen Sie die aktuelle Berechnung
    Ob Sie unterhaltspflichtig sind oder Ansprüche für Ihr Kind geltend machen möchten – eine Überprüfung zeigt, ob die neuen Regelungen Auswirkungen haben.

  2. Bereiten Sie Unterlagen gründlich vor
    Einkommensnachweise, Nachweise über Belastungen oder Veränderungen in den Lebensumständen sind essenziell, um den Unterhalt korrekt zu berechnen.

  3. Holen Sie sich rechtlichen Beistand
    Die neuen Vorgaben sind eine Chance, aber auch eine Herausforderung. Eine individuelle Beratung stellt sicher, dass Ihre Rechte und Pflichten fair berücksichtigt werden.


Fazit: Kindgerecht und fair

Der BGH hat mit seiner neuen Rechtsprechung ein wichtiges Signal gesetzt: Kindesunterhalt soll nicht nur das Existenzminimum decken, sondern den Lebensstandard des Kindes widerspiegeln. Diese Regelungen stärken die Rechte der Kinder und schaffen klare Vorgaben für Eltern mit hohem Einkommen. Gleichzeitig wird die Berechnung des Unterhalts komplexer, was eine fundierte Prüfung und Beratung umso wichtiger macht.