Bitget muss Sie zum Mittelherkunftsnachweis befragen. Denn die Herkunft der Gelder und Kryptowährungen wie Bitcoin ist gemäß Geldwäschegesetz zu belegen.

Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommen möchte, kann Bitget nicht mehr nutzen. Auf Alternativen auszuweichen funktioniert kaum, da auch andernorts der Herkunftsnachweis (Proof of Funds) abgefragt wird.

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mittelherkunftsnachweis.de

berichte ich zu den Möglichkeiten, die eigenen Kryptowährungen wie Bitcoin rechtskonform nachzuweisen. 

Update vom 02.04.2025: Immer mehr Fälle!

Nicht ohne Grund melden sich aktuell vermehrt Betroffene in meiner Anwaltskanzlei, die Probleme mit der Mittelherkunft haben. 

Anscheinend hat der Gesetzgeber genügend Druck auf Banken, Kryptobörsen und Dienstleister aufgebaut - wer jetzt nicht "spurt", wird Ärger bekommen.

Wichtig für Sie ist, dass Sie sich zeitnah um die Problematik kümmern. Andernfalls drohen Nachteile, die Ihre ganze finanzielle Freiheit beeinträchtigen könnten. 

Weshalb der Bitget Mittelherkunftsnachweis für Schwierigkeiten sorgen kann:

  1. Bei hohen Euroeinzahlungen oder Überweisungen mit Kryptowährungen, zu denen die Herkunft der Gelder nicht belegt wird, muss Bitget im Zweifel eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben.
  2. Somit werden nicht etwa nur Ihre Vermögenswerte bei Bitget abgelehnt, sondern die zuständigen Ermittlungsbehörden werden informiert.
  3. Sie geraten durch „Fehler“ beim Mittelherkunftsnachweis daher ins Visier der Strafverfolgung – Staatsanwaltschaft und Finanzamt könnten sich einschalten.
  4. Und all dies nicht erst ab 10.000,00 Euro, wie es häufig zu lesen wäre. Denn Kryptobörsen müssen auch Verdachtsfälle bei geringen Beträgen melden.

Wie handhabt Bitget diese Nachweispflicht (Source of Funds) konkret?

Auf der Website von Bitget können Sie zum Thema Geldwäsche bestimmte Informationen vorfinden. Bitget teilt mit, sich an geltendes Recht zu halten und beispielsweise keinerlei anonyme Accounts anzubieten.

Kundinnen und Kunden sind bei Bitget verpflichtet, sich auszuweisen – und zwar detailliert. Darüber hinaus wird die Herkunft der Mittel (sowohl zu Geld, als auch zu Kryptowährungen wie Bitcoin) überprüft.

Für die Nachweispflicht zu einzelnen Einzahlungen verlangt die Kryptobörse mehr als nur Ihre „Zusicherung“ per Mail. Sie müssen Dokumente und Belege einreichen.

Zurückhaltend sein mit den „Tipps“, die Sie online finden:

Wer online nach Erfahrungsberichten zum Mittelherkunftsnachweis bei Bitget oder anderen Kryptobörsen sucht, wird schnell fündig. Besonders auf Reddit und in sozialen Netzwerken wird das Thema besprochen – doch Vorsicht: 

Viele der dort verbreiteten „Tipps“ sind nicht nur fragwürdig, sondern oft schlicht illegal. Ein genauer Blick in diese Foren zeigt: Es tummeln sich dort nicht nur ahnungslose Nutzer, sondern auch Personen, die offen damit prahlen, gefälschte Dokumente erfolgreich eingereicht zu haben. 

Wer solchen Ratschlägen folgt, spielt mit dem Feuer. Kryptobörsen wie Bitget speichern sämtliche Nachweise über Jahre hinweg. Wird eine Manipulation entdeckt, drohen nicht nur eine lebenslange Sperrung, sondern auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen (z.B. Urkundenfälschung und Geldwäsche).

Grenzen und Schwellenwerte: Wann fragt Bitget mich zur Mittelherkunft?

Sie werden von Kryptobörsen meistens keine Beträge, Limits oder Grenzen vorab mitgeteilt bekommen. Denn das Geldwäschegesetz sieht nicht vor, Ihnen im Voraus einen Schwellenwert zu sagen, damit Sie diesen bewusst unterschreiten können.

Heutzutage müssen Sie jedenfalls ab 10.000,00 Euro mit Überprüfungen rechnen – aber auch weit darunter. Denn Bitget muss jede verdächtige Aktivität bezüglich Source of Wealth oder Proof of Funds begutachten.

Wer beispielsweise über längere Zeiträume ständig 0,001 BTC einzahlt, bleibt zwar unter der „großen Grenze“ – fällt aber dennoch auf! Denn normal ist sowas in der Regel nicht. Siehe: Ab wann Mittelherkunftsnachweis?

Unterschiede zwischen Vermögensnachweis und Herkunft der Kryptowährungen?

Womöglich werden Sie von Bitget in grundsätzlicher Hinsicht befragt, woher Ihr Vermögen stammt. Dann braucht es „den vollen Mittelherkunftsnachweis“, der nur unter Vorlage zahlreicher und zusammenhängender Unterlagen erbracht werden kann.

In anderen Fällen könnte die Kryptobörse „nur“ eine bestimmte Einzahlung von Ihnen kritisch überprüfen. Beispielsweise Ihre Transaktion von Ihrem Wallet auf die Kryptobörse – mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen (siehe: Herkunftsnachweis für Bitcoin oder andere Kryptowährungen).

Hierzu werden Kaufbelege abverlangt, nebst Transaktionsverläufen und Walletadressen. Für Bitget muss ersichtlich sein, woher Ihre Kryptowährungen kommen und dass Sie diese einst rechtmäßig erworben hatten.

Beispiele für Dokumente, die Sie für den Bitget Mittelherkunftsnachweis nutzen könnten:

  • Kryptowährungen wie Bitcoin sollten Sie mit Kauf- und Verkaufsbelegen „unterfüttern“, damit Bitget erkennt, dass Sie Ihre digitalen Vermögenswerte „ordentlich angeschafft“ hatten.
  • Zu diesen Kauf- und Verkaufsbelegen sollten Sie zusätzlichnachweisen, woher Ihr Geld stammte, mit dem Sie ursprünglich die ersten Kryptowährungen gekauft hatten (Proof of Source of Funds oder auch Origin of Funds genannt).
  • Darüber hinaus sind Transaktions-IDs und Ihre Walletadressen hilfreich, sodass ein „Bild gezeichnet“ werden kann – von Ihrem ersten Kauf, bis hin zur Einzahlung bei Bitget. 
  • Dabei kann es sein, dass Sie „ein ganzes Paket“ an Unterlagen und Belegen bei Bitget präsentieren müssen. Je nachdem, wie genau Bitget sich Ihre Transaktionen anschauen möchte.

Weitere Unterlagen und Belege für die Vermögensherkunft bei Bitget:

  • Geht es bei Bitget um Ihre Euroeinzahlungen? Dann brauchen wir beispielsweise Ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide. Dadurch können Sie nachweisen, dass die Herkunft Ihrer Gelder „sauber“ ist.
  • Doch nicht immer können Kundinnen und Kunden durch Lohnbescheinigungen oder Einkommenssteuererklärungen die Mittelherkunft nachweisen. Dann sind beispielsweise SchenkungsverträgeEdelmetalle, Erbschaftsnachweise oder Aktienverkäufe ein gangbarer Weg.
  • Je nachdem, woher Ihr Vermögen tatsächlich stammt, müssen Sie der Kryptobörse die jeweiligen Dokumente übermitteln – und zwar so, dass kein Zweifel besteht.

Und wenn Ihr Herkunftsnachweis bei der Kryptobörse scheitert? Gründe?

Vielleicht hat Bitget bei der Nachweispflicht zu Ihrem Account „kein Auge zugedrückt“ – sondern kritisch „nachgebohrt“ und Sie letztlich abgelehnt. Ihre Dokumente könnten nicht akzeptiert worden sein.

Dann werden Sie Bitget mit den eingezahlten Finanzmitteln nicht mehr nutzen können. Versuchen Sie vom Support zu erfahren, woran es liegt. Wenn der Kundenservice sich aber „totstellt“, brauchen Sie Hilfe.

Denn jetzt könnte Ihr Konto gesperrt, Ihre Vermögenswerte „eingefroren“ und eine Geldwäscheverdachtsmeldung über Sie veranlasst werden. All dies gilt es zu verhindern – notfalls mit einem Rechtsanwalt.

EU-Richtlinien immer strenger? Kryptoanleger müssen aufpassen:

In der EU wird es für Kryptoanleger zunehmend schwieriger, anonym zu bleiben. Mit MiCAR schafft die EU erstmals klare Regeln für den Handel mit digitalen Vermögenswerten und verpflichtet Krypto-Dienstleister zu mehr Transparenz und Kontrolle. 

Die neue Geldtransferverordnung (TFR) geht noch einen Schritt weiter: Sie verlangt, dass bei Krypto-Transaktionen die Identität von Sender und Empfänger offengelegt wird. 

Zusammen mit den verschärften Geldwäscherichtlinien (AMLD5/6), die KYC- und Meldepflichten ausweiten, wird die Regulierung dichter – und die Privatsphäre von Krypto-Nutzern deutlich eingeschränkt.

Häufige Gründe für die Ablehnung von Mittelherkunftsnachweisen:

  • Die Dokumente zur Herkunft Ihrer Gelder sind veraltet. Kryptobörsen möchten möglichst „neue Daten“ über Sie einsammeln – denn so sieht es das Geldwäschegesetz vor.
  • Aus Ihren Unterlagen und Belegen wird nicht ersichtlich, dass es sich um Ihre persönlichen Vermögenswerte handelt. 
  • Die Transaktionsverläufe und Walletadressen, welche Sie Bitget mitteilten, passen nicht zu den sonstigen Angaben in Ihren Herkunfsnachweisen.
  • Ihnen fehlen wichtige Einzelbelege, beispielsweise weil eine Kryptobörse „damals“ keine Bestätigungen ausstellte. Siehe: Kein Herkunftsnachweis für Kryptowährungen.
  • Ihre „alten Coins“ können Sie aufgrund verschiedener genutzter Wallets nicht mehr sauber zuordnen.

Müssen Sie bei Bitget nur ein einziges Mal den Nachweis des Vermögens erbringen?

Nein. In der Regel werden Kundinnen und Kunden von Kryptobörsen zwar nur einmal befragt und erhalten danach „grünes Licht“ – doch so muss es nicht immer laufen.

Denn Bitget ist gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, die eigenen Kundschaft ständig „einzuordnen“. Wenn Sie also vor einem Jahr einen Herkunftsnachweis erbracht hatten, und jetzt wieder eine größere Summe einzahlen möchten, könnte die Mittelherkunft erneut verlangt werden.

Immerhin handelt es sich dann womöglich um „neue Finanzmittel“, zu denen noch keine Nachweispflicht erbracht wurde. Somit bleibt das Thema Vermögensherkunft so lange aktuell, wie Sie Bitget als Kryptobörse nutzen.

Wie Sie professionell vorgehen, damit Sie nicht andauernd „genervt“ sind:

  • Ziel ist es, dass Sie zu Ihren Kryptowährungen wie Bitcoin, und Ihrem Vermögen insgesamt, einen „großen Mittelherkunftsnachweis“ in Form einer anständigen PDF nebst Anlagen parat haben.
  • Diesen „ordentlichen“ Herkunftsnachweis erstellen Sie am besten mit einem Rechtsanwalt, der diese Dokumentation für Sie juristisch korrekt aufbereitet. Ab dann können Sie das PDF dann für die Zukunft selbstständig aktualisieren.
  • Somit haben Sie immer – ob bei Bitget, einer anderen Kryptobörse, oder Ihrer Bank – einen Nachweis „auf Lager“. Siehe: Mittelherkunft Bank.
  • Wer sich nicht in dieser Form um die eigene Vermögensherkunft kümmert, läuft Gefahr, hier und dort „gesperrt“ zu werden oder in starke Verzögerungen beim Investieren hineinzugeraten.

Sie können meine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen:

Schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten, falls Sie eine anwaltliche Rückmeldung einholen möchten. Und zwar völlig unverbindlich.

Teilen Sie mir mit, in welcher Situation Sie sich bei Bitget befinden. Haben Sie Angst davor, dass Ihr Nachweis nicht akzeptiert wird? Oder „stecken Sie fest“, nachdem Sie die geforderten Unterlagen übermittelt haben? Ich schaue mir die Sache für Sie an.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

können Sie meine ausführlichen Berichte zur Geldherkunft und Proof of Source of Funds bei Kryptowährungen wie Bitcoin lesen. Sie werden sehen, dass ich mich seit Jahren mit diesen Themen beschäftige.