Wenn Sie einen Blitzeranwalt suchen, bedeutet das meist, dass Sie wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder einem Rotlichtverstoß ins Visier der Bußgeldstelle geraten sind. Vielleicht wird Ihnen auch eine Handynutzung am Steuer vorgeworfen. Eventuell haben Sie bereits einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder sogar einen Bußgeldbescheid erhalten.
Nun stellen Sie sich die Frage, ob es mit anwaltlicher Unterstützung möglich ist, den Blitzer anzufechten. Als erfahrener Blitzeranwalt kann ich Ihnen dazu einige wertvolle Hinweise geben.
Bevor es mit diesem Rechtstipp weitergeht, möchte ich Ihnen noch unseren kostenlosen und unverbindlichen Bußgeldcheck ans Herz legen. Falls Sie ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden möchten, können Sie sich darüber einfach bei uns melden.
In diesem Artikel werde ich Ihnen sechs bewährte Argumente vorstellen, mit denen ich als Anwalt regelmäßig Blitzerfälle erfolgreich gestalte.
Noch kein Schreiben erhalten? Tun Sie nichts!
Doch zunächst: Falls Sie noch keine Post von der Behörde erhalten haben, lautet mein Rat ganz klar – bleiben Sie untätig. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Bußgeldstelle auf. Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Verfahren gegen Sie zu unterstützen.
Im Gegenteil: Eine voreilige Kontaktaufnahme könnte der Behörde sogar helfen, Ihnen den Verstoß nachzuweisen oder eine härtere Strafe aufgrund einer vorsätzlichen Handlung zu verhängen. Warten Sie also zunächst ab.
Aber was geschieht, wenn die Bußgeldstelle aktiv wird?
Zeugenfragebogen erhalten – Was tun?
Falls Sie vom Fahrzeughalter – sei es Ihr Arbeitgeber oder Ihr Ehepartner – einen Zeugenfragebogen erhalten haben, stellt sich die Frage, wie Sie darauf am besten reagieren.
Grundsätzlich haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen sich nicht selbst belasten. Allerdings besteht das Risiko, dass die Polizei bei Ihnen oder dem Fahrzeughalter persönlich nachforscht. Zudem könnte dem Halter eine Fahrtenbuchauflage drohen.
Eine besonders wichtige Warnung: Geben Sie niemals eine andere Person als Fahrer an, wenn diese nicht tatsächlich gefahren ist! Andernfalls begehen Sie eine strafbare Handlung.
Eine pauschale Empfehlung zum Zeugenfragebogen gibt es nicht, denn die beste Strategie hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Nutzen Sie einfach den Bußgeldcheck – dann kann ich Ihnen eine individuelle Einschätzung geben.
Als nächstes wird die Bußgeldstelle ungemütlich.
Anhörungsbogen erhalten – Jetzt beginnt das Verfahren
Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie sich darin nicht zur Sache äußern. Auch hier gilt: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Allerdings markiert der Anhörungsbogen den offiziellen Beginn des Bußgeldverfahrens gegen Sie. Ab diesem Moment sollten Sie aktiv werden, wenn Sie den Vorwurf nicht einfach hinnehmen möchten.
Ich kann für Sie Akteneinsicht beantragen, denn die darin enthaltenen Informationen sind entscheidend, um mögliche Fehler im Messvorgang oder Verfahrensfehler aufzudecken. Erst nach einer genauen Prüfung der Akte kann ich beurteilen, ob und wie Sie sich am besten äußern sollten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Rechtzeitig handeln!
Falls Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich dagegen wehren möchten, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben nur zwei Wochen nach Zustellung Zeit, um schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einzulegen.
Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – und in den meisten Fällen gibt es dann keine Möglichkeit mehr, Erfolg versprechend etwas zu unternehmen.
Ein bloßer Einspruch reicht jedoch oft nicht aus. Was also können Sie tun, um die Konsequenzen eines Blitzers zu vermeiden?
Meine Strategie für Ihren Erfolg
Viele Mandanten beauftragen mich damit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich begründe diesen dann detailliert und weise auf Fehler im Messverfahren oder im Bußgeldverfahren hin.
Mit einer fundierten Argumentation setze ich mich entschlossen für Ihr Recht ein – mit dem Ziel, dass Sie entweder gar nicht oder zumindest milder bestraft werden.
Sechs Gründe, die ein Bußgeldverfahren zu Fall bringen können
Hier sind sechs zentrale Punkte, die sich immer wieder als hilfreich erweisen – wobei die Liste nicht abschließend ist:
- Die Messung weist technische Fehler auf.
- Es gibt rechtliche Mängel bei der Messung.
- Die Behörde kann nicht zweifelsfrei nachweisen, dass Sie gefahren sind.
- Die Geldbuße kann reduziert werden, um einen Punkt in Flensburg zu vermeiden.
- Ein Fahrverbot kann abgewendet werden.
- Eine Verjährung der Ordnungswidrigkeit kann erreicht werden.
Ein wichtiger Punkt ist auch das Fahreignungsregister in Flensburg. Ich lasse für Sie eine Auskunft einholen, um Ihren aktuellen Punktestand zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, damit Ihr Führerschein nicht in Gefahr gerät.
Schauen Sie sich für weitere Informationen unbedingt unten unser Erklärvideo an. Dieses enthält und veranschaulicht meine hilfreichen Tipps.
Bundesweite Verteidigung durch Blitzer Anwalt
Wenn Sie möchten, dass wir gegen das Schreiben der Bußgeldstelle vorgehen, können Sie sich bundesweit an mich wenden. Meine Kanzlei ist seit vielen Jahren auf Bußgeldverfahren fokussiert und vertritt Mandanten deutschlandweit.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie eine Strafe vermeiden möchten. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Und zum guten Schluss sollten Sie das noch wissen:
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Flegl Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl), Klosterstr. 2, 71229 Leonberg
Telefonnummer: 07152 610354
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