Die BMW AG verschickt durch die Anwaltskanzlei KLAKA aus München zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marken „Mini“ und „M“ sowie „X5“ , die sich BMW in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen!
Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an. Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen und Klagen im Markenrecht und helfen Ihnen gerne auch bundesweit!
Tel. 08807 / 94 999 88
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München wie z.B KLAKA. Auch wir haben unseren Kanzleisitz bei München am Ammersee und kennen die Kanzlei KLAKA bestens.
Zahlen Sie nicht Tausende EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende EURO zahlen müssen!
Im besten Falle zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Was tun wir für sie?
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Achtung: Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, der zur Folge die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!
Tipp: Wenn Sie noch keine BMW Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.
Was verlangen KLAKA Rechtsanwälte mit einer BMW Abmahnung?
Die Anwälte KLAKA verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der BMW AG mittels Abmahnung. Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 150.000 bis € 600.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 5.100 unterlassen, Artikel, die mit dem Zeichen „BMW“ und/ oder „Mini“ und/ oder „M“ und/ oder „X5“ und/ oder einem Bildzeichen (Logo) der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von der Firma BMW AG oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.
Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.
Kosten
Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwertes von € 500.000 durch KLAKA € 4.176,90 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro.
Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind nahe zu immer in der Lage diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken
Drohen noch weitere Abmahnungen? Vorbeugende Unterlassungserklärung
a) Wenn Sie bereits eine BMW Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
Gerichtliches Mahnverfahren - Was passiert dort?
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die KLAKA Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.
Klagen die KLAKA Rechtsanwälte wegen einer BMW Abmahnung?
Generell ist davon auszugehen, dass die KLAKA Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den KLAKA Rechtsanwälten wehren kann.
Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Georg Schäfer
Rechtsanwalt