BMW setzte Schummelsoftware ein
Nun also doch:
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Diesel-Modellen von BMW unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die die Abgasreinigung manipulieren. In Deutschland seien rund 33.000 Autos vom SUV-Modell X3 betroffen, teilte die Behörde schon vor einer Weile in einer Mitteilung auf ihrer Webseite mit.
Betroffen sind wenigstens die Modelle BMW X3 2,0l Diesel Euro 5, genauer:
- X3 xDrive20d und
- X3 sDrive 18d
mit Motor N47. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche so nah an normalen Durchschnittstemperaturen liegen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Rechtfertigung nicht mehr angenommen werden kann (sog. Thermofenster). Die Fahrzeuge reduzieren damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.
Betroffen sind laut KBA 45.368 Fahrzeuge in Deutschland.
BMW muss nun einen Rückruf organisieren, um die beanstandeten Funktionen zu entfernen. Die Hard- und Softwaremaßnahme läuft unter den Codes 001161077 und 0011600700. Besitzer der Modelle müssen ein Update durchführen lassen, welches tief in die Softwarearchitektur eingreift und das Auto anderen Stellen nachteilig verändert. Beispielsweise kann ein schlecht programmiertes Update die Brandgefahr erhöhen.
Wird das Update verweigert, droht Stilllegung.
Insgesamt sind auch zahlreiche andere Modelle betroffen.
EuGH und BGH: Bis zu 15% des Kaufpreises als Schadensersatz
Seit dem EuGH-Urteil zu dem Az. C-100/21 steht fest, dass Hersteller die Besitzer von Dieseln mit unzulässigen Abschalteinrichtungen entschädigen müssen. Dem hat sich der BGH nun angeschlossen (BGH VIa ZR 335/21).
Es liegen bereits Urteile bzgl. des Motors N47 auch ohne Rückruf vor, u.a. von dem für BMW örtlich zuständigen OLG München:
-OLG München, Urt. v. 22.12.2023 - 9 U 5853/22, BMX X1
-OLG Nürnberg, Urt. v. 01.03.2024 - 1 U 97/23, BMW 218d
Besitzer der genannten Modelle, aber auch aller anderen Dieselmodelle bis Euro 6b sollten daher rechtlichen Rat einholen.
Ein zwischenzeitlicher Verkauf, ob geplant oder schon durchgeführt, ändert übrigens nichts an dem Anspruch.
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