Anleger von Bonus.Gold, die aufgrund einer Fehlberatung Verluste erlitten haben, können Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlageberater geltend machen. Ein erfolgreicher Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, vertreten von der Kanzlei Dr. Sieprath & Partner, zeigt, dass Anleger ihre Rechte durchsetzen können.
Eine Beratung ist anlagegerecht, wenn sich die Beratung auf die individuellen Eigenschaften und vor allem auf die Risiken der Anlage bezieht, die für die Entscheidung des Anlegers von Bedeutung sind.
Eine fehlerhafte Beratung liegt demnach vor, wenn der Anlageberater den Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Anlage aufklärt.
Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken, die von der Anlage unabhängig bestehen und den individuellen Risiken, die der Anlage anhaften zu unterscheiden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass der Anlageberater nicht ausreichend auf die individuellen Risiken, die mit der Anlage einhergehen, hingewiesen hat. Die Anleger seien nicht genügend darauf hingewiesen worden, dass die Anlage nicht den Erwerb von physischem Gold, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch auf Goldbestände betraf, die tatsächlich jedoch keiner wirksamen Kontrolle unterlagen.
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Anlegern, die sich auf ihre Berater verlassen haben, ohne die Risiken vollständig zu verstehen. Betroffene Anleger sollten ihre Beratung überprüfen, relevante Dokumente sichern und rechtlichen Rat bei spezialisierten Anwälten wie Dr. Sieprath & Partner einholen, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.