Grundsätzlich ist die Mietsicherheit (Kaution) bei Wohnraummietverhältnissen auf drei Monatskaltmieten begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch für Bürgschaften. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen, bei denen ein Bürge über die Grenze von drei Monatsmieten hinaus haften kann:

Freiwillige Bürgschaft

Eine unbegrenzte Haftung des Bürgen ist möglich, wenn die Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert angeboten wird. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Der Bürge von sich aus an den Vermieter herantritt und eine Bürgschaft zusagt, um den Vertragsschluss zu ermöglichen.

  • Der Mieter durch die Bürgschaft nicht erkennbar belastet wird.

  • Die Bürgschaft nicht vom Vermieter als Bedingung für den Vertragsschluss gefordert wurde.

In solchen Fällen greift der Schutzzweck des § 551 BGB nicht, da keine Gefahr einer übermäßigen Belastung des Mieters besteht.

Rettungsbürgschaft

Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist auch möglich, wenn die Bürgschaft während eines laufenden Mietverhältnisses gewährt wird, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, dass in solchen Fällen die Bürgschaft eher zum Erhalt des Mietverhältnisses beiträgt, als es zu beenden.

Wichtige Hinweise

  • Bei freiwilligen Bürgschaften oder Rettungsbürgschaften besteht keine Begrenzung der Haftung auf drei Monatsmieten.

  • Eltern, die unaufgefordert und freiwillig für ihre Kinder bürgen, haften uneingeschränkt.

  • Vermieter dürfen neben einer Barkaution keine zusätzliche Bürgschaft fordern, die insgesamt drei Monatskaltmieten übersteigt.

  • Wird eine Bürgschaft vom Vermieter ausdrücklich verlangt, gilt die Begrenzung auf drei Monatsmieten.

Fazit

Bürgen sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie eine unbegrenzte Bürgschaft eingehen. In den meisten Fällen ist die Haftung auf drei Monatskaltmieten beschränkt. Nur bei freiwilligen Bürgschaften oder zur Abwendung einer Kündigung kann eine unbegrenzte Haftung entstehen. Es ist ratsam, im Bürgschaftsvertrag eine Obergrenze festzulegen, um das finanzielle Risiko zu begrenzen.