Haben Sie in Italien unbemerkt eine verkehrsberuhigte Zone (ZTL) befahren oder sind von einem Radargerät geblitzt worden, wird der Bußgeldbescheid meist erst nach Monaten oder auch nach über einem Jahr dem Fahrzeughalter ins Ausland zugestellt.
Die Zustellung erfolgt per internationalem Einschreiben oder seltener über den Amtsweg, sprich über die zuständige Regierungsbehörde.
Dieser Bußgeldbescheid aus Italien kann schon ab einem Betrag von 70,00 € im europäischen Ausland mittels Amtshilfe vollstreckt werden und ist also auf keinen Fall zu ignorieren.
Der Bußgeldbescheid kann innerhalb von 60 Tagen vor dem zuständigen Friedensgericht (Giudice di Pace) mittels Widerspruchsverfahren angefochten werden, wobei ein Einspruch meist wegen formeller Fehler (Verjährung, Nichtigkeit der Zustellung, fehlendes Beweisfoto, fehlendes Warnschild usw.) sinnvoll und rechtlich ratsam ist.
Der Widerspruch sollte mit anwaltlicher Vertretung erfolgen, um eine ordnungsgemäße telematische Einreichung und rechtlich korrekte Abfassung des Rekurses sicherzustellen.