Ab dem 09.11.2021 gelten die neuen Vorschriften des Bußgeldkatalogs!
Geschwindigkeitsüberschreitung
Im Wesentlichen erhöht sich die Höhe des Bußgelds empfindlich. So beträgt das Bußgeld beispielsweise bei Überschreitung von 16-20 km/h innerorts statt bisher 35,00€ stattliche 70,00€, außerorts von 30,00€ auf 60,00€; einen Punkt gibt es in diesem Falle aber trotzdem nicht, obwohl die Regel lautet, dass es ab 60,00€ einen Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg gibt.
Falschparker
Auch Parkverstöße werden jetzt teurer, 25,00€ statt 15,00€ im Halte- oder Parkverbot, 50,00€ statt 35,00€, wenn es länger als eine Stunde dauert.
Bei Geh- und/oder Radwegen, die länger als 1 Stunde blockiert sind, werden 80,00€ fällig.
Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge kostet jetzt 55,00€.
Gefährdung von Fußgängern
Die Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen wird für Auto- und Motorradfahrer deutlich teurer, es kommen 140,00€ statt bislang 70,00€ auf sie zu.
Auch Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, sie bekommen in diesem Falle einen Punkt und zahlen 70,00€.
Rettungsgasse
Es bleibt zwar bei der Geldbuße von 200,00€ für Autofahrende, die keine Rettungsgasse bilden, ab sofort kommt aber ein Monat Fahrverbot hinzu.
Fährt man zu allem Überfluss auch noch unberechtigt durch eine Rettungsgasse, sind 240,00€ fällig, es gibt 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Es lohnt sich also mehr denn je, bei Eingang eines Bußgeldbescheides einen Anwalt aufzusuchen. Für konkrete Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!