Was ist verboten?
Nach der Legalisierung von Cannabis wurde logischerweise auch ein Grenzwert festgelegt, den Teilnehmer am Straßenverkehr kennen müssen. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BDmV) gilt seit dem 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Die Gesetzesänderung wurde zwar am 5.Juli 2024 beschlossen, sie trat aber erst nach der im Bundesgesetzblatt am 21.August 2024 in Kraft.
Besondere Regelungen für Fahranfänger
In der Probezeit sowie vor dem 21. Lebensjahr gilt wie beim Alkohol, dass jeder Konsum nicht erlaubt ist. Es drohen bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie in der Probezeit sind, müssen Sie außerdem ein Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit verlängern sich. Sie dauert nun insgesamt 4 Jahre.
Mehr als 3,5 ng/ml Blutserum – damit müssen Sie rechnen
Auch wenn Sie völlig klar und nüchtern wirken, drohen ab dieser Grenze drastische Strafen, warnt Fachanwalt Oliver Schüler aus Berlin. Rechnen Sie mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Bei Mischkonsum beträgt das Bußgeld 1.000 Euro.
Das Bußgeld erhöht sich, wenn Sie mehrfach mit erhöhtem THC-Gehalt erwischt werden. Höhere Strafen drohen auch, wenn die Polizei davon ausgeht, dass Sie Ausfallerscheinungen beim Fahren nach Cannabis-Konsum zeigen oder andere gefährdet haben.
Das Gericht kann
- den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 10 Monate anordnen
- 2 bis 3 Punkte in Flensburg eintragen
- eine hohe Geldstrafe und sogar
- bis 1 Jahr Haft (§ 316 StGB) verhängen.
Mischkonsum gefährdet den Führerschein
Zweimal am Joint gezogen und ein Schluck Sekt, das kann den Führerschein kosten. Der Gesetzgeber kennt keine Toleranz, es gibt keinen erlaubten Grenzwert. Wenn Sie Alkohol und THC im Blut haben, beträgt das Bußgeld 1.000 Euro und es wird ein Fahrverbot verhängt.
Verlust des Versicherungsschutzes wegen Cannabiskonsum
- Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie fremdem Eigentum oder der Gesundheit anderer Menschen schaden. Sie muss den Schaden übernehmen, verlangt aber in der Regel 5.000 Euro vom Halter des Fahrzeugs, wenn die THC-Grenzwerte überschritten wurden.
- Kaskoversicherungen übernehmen die Schäden am eigenen Wagen. Sie dürfen die Regulierung komplett verweigern. Gleiches gilt für Schutzbriefe und Unfallversicherungen.
Wann hat man den THC-Grenzwert erreicht?
Bei alkoholischen Getränken kennen Sie den Alkoholgehalt genau. Daher lässt sich der Promillegehalt im Blut nach Alkoholkonsum recht gut abschätzen. Bei THC ist das anders. Sie kennen in der Regel nicht den Gehalt an THC, den Sie beim Rauchen eines Joints aufnehmen. Auch gibt es große Unterschiede, wie schnell sich die Substanz abbaut.
Direkt nach dem Konsum eines Joints kann der THC-Gehalt zwischen 10 bis 150 ng/ml Serum betragen. Bei Gelegenheitskonsumenten sinkt er innerhalb von acht Stunden meistens unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum. Bei einem dauerhaften Konsum sinkt der Wert deutlich langsamer, da sich THC im Gewebe anreichert. Es kommt auch darauf an, ob Sie Cannabis rauchen oder beispielsweise in einem Gebäck zu sich nehmen.
Erklärung einiger Begriffe
Mischkonsum liegt vor, wenn verschiedene berauschende Substanzen im Blut nachgewiesen werden. Das gilt auch für legale Rauschmittel wie Cannabis und Alkohol. Es ist völlig egal, ob Sie in der Probezeit sind oder beide Substanzen den erlaubten Grenzwert deutlich unterschreiten. Wenn beides im Blut ist, drohen die erwähnten Konsequenzen.
Führerscheinentzug heißt, Sie müssen den Führerschein abgeben und bekommen ihn nach einer festgesetzten Frist wieder. Sie dürfen in dieser Zeit nicht mit einem führscheinpflichtigen Gefährt am Straßenverkehr teilnehmen, denn Sie haben ein Fahrverbot. Dieses kann für ein bis sechs Monate verhängt werden.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt diese. Um eine neue zu erwerben, müssen Sie also wieder Fahrstunden nehmen und eine erneute Führerscheinprüfung bestehen. Zusätzlich verhängen die Gerichte eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren. Die Frist können Sie nutzen, um Fahrstunden zu nehmen und die Prüfung abzulegen. Sie bekommen aber die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist. Oft wird zusätzlich einen MPU angeordnet, bevor Sie wieder fahren dürfen.
Wie Ihnen ein Fachanwalt helfen kann
Sie müssen weder einem Drogentest vor Ort noch einer Blutentnahme zustimmen. Aber Sie dürfen letztere nicht verweigern. Wenn man Ihnen Cannabiskonsum vorwirft, versuchen Sie die Entnahme zu verzögern. Falls das in Berlin oder Brandenburg geschieht, rufen Sie mich an. Die Polizei darf eine Blutentnahme nur anordnen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Der THC-Gehalt im Blut lässt sich nicht wegdiskutieren, aber ob die Polizei Ihnen drogenbedingte Ausfallerscheinungen vorwerfen kann, hat einen weiten Ermessensspielraum.