Wenn Sie KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen verwenden, sollten Sie folgende Compliance-Punkt (vereinfacht dargestellt) beachten:
KI-Verordnung
- Unterliegen Sie der KI-VO?
- Klären Sie, dass die KI nicht für eine sog. verbotene Praktik (Art. 5 KI-VO) genutzt wird.
- Prüfen Sie, die genutzte KI unter Hochrisiko-KI fällt oder ggfs. Ausnahmen gelten.
- Klären Sie, welche Rolle Ihnen zukommt (Betreiber, Anbieter, etc.?), da Ihnen Sie dann unterschiedliche Pflichten treffen.
- Nutzen Sie eine KI, die unmittelbar mit Menschen interagiert? Dann denken Sie an Ihre Transparenzpflichten.
- Wenn Ihre KI Deep Fakes etc. generiert, denken Sie ebenfalls daran, darüber zu informieren.
- Haben Sie sichergestellt, dass Ihre KI Menschen nicht diskriminiert?
- Haben Sie ein angemessenes Risikomanagement implementiert?
- Haben Sie die Kontrolle über die KI-Anwendung?
- Ist sichergestellt, dass der Output korrekt ist und nicht gegen Rechte Dritter verstößt?
- Nutzen Sie die KI transparent?
Datenschutzrecht
- Werden im Zusammenhang mit der KI personenbezogene Daten verarbeitet?
- Haben Sie für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage?
- Informieren Sie Betroffene transparent über die Datenverarbeitung und ihr Betroffenenrechte?
- Können die Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, etc.) wirksam ausgeübt werden?
- Können Sie Maßnahmen ergreifen, wenn der Output falsche Daten generiert?
- Haben Sie die notwendigen technischen u. organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der KI vor Missbrauch und Cyberangriffen geschützt?
- Haben Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?
- Haben Sie notwendige Verträge (bspw. Auftragsverarbeitungsvertrag) mit dem KI-Anbieter geschlossen?
Vertraulichkeit / Geheimhaltung
- Bestehen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Kunden, Auftraggebern, etc., die Ihnen die Nutzung von KI verbieten?
- Besteht die Gefahr, dass eigene oder fremde Geschäftsgeheimnisse durch die Nutzung oder das Training der KI offenbart werden?
Urheberrecht
- Ist sichergestellt, dass das Prompting keine Urheberrechte Dritter verletzt?
- Ist uns klar, dass KI-generierter Output in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt ist?
- Ist sichergestellt, dass der KI-Output urheberrechtlich geschützten Werken nicht zu ähnlich sieht?
Sonstiges
- Ist sichergestellt, dass wir keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen?
- Ist sichergestellt, dass wir nicht gegen vertragliche Regelungen verstoßen, die bspw. eine KI-Verarbeitung untersagen.
- Ist sichergestellt, dass wir den Output nur zu dem Zweck verwenden, den der Anbieter erlaubt?
Haben Sie Fragen zum Einsatz von KI-Tools, sprechen Sie mich gerne an. Als Fachanwältin für IT-Recht mit dem Schwerpunkt KI-Verordnung, Datenschutz- und Urheberrecht, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.