Wenn Sie CoinTracking für den Herkunftsnachweis verwenden wollen, sind Sie bereits „auf dem richtigen Dampfer“. Allerdings gibt es bei der Nachweispflicht für Kryptowährungen wie Bitcoin viele Feinheiten zu beachten.

CoinTracking als Tool hilft Ihnen dabei, die Herkunft Ihrer Kryptos zu belegen – doch darüber hinaus müssen Sie womöglich noch die Herkunft Ihrer Gelder nachweisen. Dann benötigen Sie zusätzliche Belege.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten, falls Sie Hilfe benötigen. Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

beschäftige ich mich seit 2021 mit dem Geldwäschegesetz und dem Herkunftsnachweis für Kryptowährungen wie Bitcoin. Fehler bei der Nachweispflicht können „sehr heftige“ Konsequenzen nach sich ziehen.

Update vom 02.04.2025: Immer mehr Fälle!

Nicht ohne Grund melden sich aktuell vermehrt Betroffene in meiner Anwaltskanzlei, die Probleme mit der Mittelherkunft haben. 

Anscheinend hat der Gesetzgeber genügend Druck auf Banken, Kryptobörsen und Dienstleister aufgebaut - wer jetzt nicht "spurt", wird Ärger bekommen.

Wichtig für Sie ist, dass Sie sich zeitnah um die Problematik kümmern. Andernfalls drohen Nachteile, die Ihre ganze finanzielle Freiheit beeinträchtigen könnten. 

CoinTracking Herkunftsnachweis – was das Tool für Sie leisten kann:

  1. Wenn Sie alle Einkäufe und Verkäufe Ihrer Kryptowährungen bei CoinTracking eingetragen haben – am besten nebst Walletadressen und Transaktions-IDs – haben Sie bereits einen guten Nachweis für die Herkunft Ihrer digitalen Vermögenswerte.
  2. Dafür muss aber auch „tatsächlich alles“ stimmen. Ein falscher Eintrag von Ihnen verfälscht Ihre gesamte Dokumentation bei CoinTracking.
  3. Der Herkunftsnachweis muss „lückenlos“ und „perfekt“ geführt werden. Kein Tool der Welt kann ausbessern, was Sie selbst „vergeigt“ haben.
  4. Beim Mittelherkunftsnachweis müssen Sie überdies zwischen Kauf- und Verkaufsbelegen, sowie den Transaktionen von Wallet zu Wallet unterscheiden. Beides ist gemäß Geldwäschegesetz, Steuerpflicht und Buchhaltung nicht dasselbe!

Wo Sie mit CoinTracking an Ihre Grenzen stoßen – denn Kryptobörsen und Banken „verlangen mehr“!

Ungeklärt bleibt die Frage, woher Ihr Geld stammte, mit dem Sie ursprünglich Kryptowährungen wie Bitcoin gekauft hatten. Denn das beantwortet Ihnen weder CoinTracking, noch irgendein anderes Tool.

Der Herkunftsnachweis bei Kryptobörsen und Banken bezieht sich auf die gesamte Vermögensherkunft. Somit ist Ihre Dokumentation bei CoinTracking nur ein Teil dieser Nachweispflicht.

Bedeutet konkret: Gegenüber einer Bank oder einer Kryptobörse müssten Sie die „rein kryptobezogenen Tätigkeiten“ noch um weitere Dokumente und Belege ergänzen. Siehe: Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen wie Bitcoin.

Was Banken und Kryptobörsen „sehen wollen“ – sonst droht Kontosperre und Geldwäscheverdachtsmeldung:

Ihre Bank oder Kryptobörse wird sich bei größeren Summen nicht mit bloßen Transaktionsketten aus Ihrem CoinTracking Account abspeisen lassen. Auch „zig“ Walletadressen, die Sie als „Zwischenstation“ genutzt hatten, überzeugen niemanden.

Immerhin geht es um die gesamte Vermögensherkunft (siehe: Bank Herkunftsnachweis). Woher hatten Sie also Ihre Geldmittel? Aus Ihrem Einkommen? Oder aus Schenkungen und Erbschaften? Vielleicht durch den Verkauf von Edelmetallen?

All das müssen Sie beim Herkunftsnachweis gerichtsfest belegen können. Ein vollständiger Mittelherkunftsnachweis ist „eine große PDF“, die Ihre CoinTracking-Daten enthält, aber darüber hinaus weitere Unterlagen.

Beispiele für Dokumente einer „echten Mittelherkunft“:

  • Gehaltsabrechnungen nebst entsprechendem Kontoauszug
  • Schenkungsvertrag (am besten notariell beglaubigt)
  • Erbschaftsnachweise und Belege zum Erhalt der Vermögenswerte
  • Aufgelöste Kapitalanlagen wie Tagesgeld- und Festgeldkonten
  • Gewinnbestätigungen aus Aktien, Fonds und ETFs
  • Unterlagen zu Ihren Immobilienverkäufen
  • Steuerbescheinigungen und Einkommenssteuererklärungen
  • Kauf- und Verkaufsbestätigungen Ihrer Kryptobörsen
  • Erlöse aus der Veräußerung von Edelmetallen wie Gold und Silber

Deshalb ist CoinTracking beim Herkunftsnachweis nur „ein Teil“:

CoinTracking und vergleichbare Tools nutze ich und meine Mandantinnen und Mandanten explizit für die kryptobezogenen Transaktionen. Denn dadurch erhalten wir eine optisch hübsch aufbereitete Dokumentation – die aber „ergänzt“ werden muss.

Selbst das Finanzamt wird Ihnen Rückfragen stellen, wenn Sie „ellenlange Transaktionsketten“ als „echten Mittelherkunftsnachweis“ einreichen wollen.

Ohne die sonstigen Belege, Unterlagen und Dokumente, sowie einer juristisch korrekten Darstellung all dieser Datensätze insgesamt, könnten Sie in Probleme geraten.

Konsequenzen bei fehlerhafter Mittelherkunft:

  • Ihre Bank sperrt Ihr Girokonto und erlässt eine Geldwäscheverdachtsmeldung über Sie.
  • Ihre Kryptobörse lehnt Ihren Herkunftsnachweis, sowie Ihre Daten von CoinTracking ab und „friert Ihre Vermögenswerte“ ein.
  • Das Finanzamt könnte auf Sie aufmerksam werden.
  • Bei einer Geldwäscheverdachtsmeldung wird die FIU und möglicherweise die  Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln.
  • Ihre Kryptowährungen wie Bitcoin, sowie Ihr sonstiges Vermögen, können Sie dann nicht mehr „frei bewegen“ wie zuvor.

EU-Richtlinien immer strenger? Kryptoanleger müssen aufpassen:

In der EU wird es für Kryptoanleger zunehmend schwieriger, anonym zu bleiben. Mit MiCAR schafft die EU erstmals klare Regeln für den Handel mit digitalen Vermögenswerten und verpflichtet Krypto-Dienstleister zu mehr Transparenz und Kontrolle. 

Die neue Geldtransferverordnung (TFR) geht noch einen Schritt weiter: Sie verlangt, dass bei Krypto-Transaktionen die Identität von Sender und Empfänger offengelegt wird. 

Zusammen mit den verschärften Geldwäscherichtlinien (AMLD5/6), die KYC- und Meldepflichten ausweiten, wird die Regulierung dichter – und die Privatsphäre von Krypto-Nutzern deutlich eingeschränkt.

Beispiele aus meiner Anwaltskanzlei: CoinTracking falsch genutzt!

In meiner Anwaltskanzlei habe ich schon „jeden möglichen Fall“ zum Herkunftsnachweis bearbeitet. Beispielsweise hatte eine Mandantin ihre rein blockchainbezogenen Auszahlungen von der Kryptobörse auf ihr eigenes Wallet in ihrem CoinTracking Account als „Veräußerungen“ eingetragen.

Somit wurde das Finanzamt auf meine Mandantin aufmerksam, denn die Transaktion galt dann als steuerrechtlich relevanter Verkauf – somit fragte das Finanzamt, welcher möglicher Gewinn denn erzielt worden sein könnte.

Es wurde kein Gewinn erzielt – denn meine Mandantin hatte lediglich ihre Kryptowährungen von der Kryptobörse auf das eigene Wallet verschoben. Durch falsches Eintragen bei CoinTracking sah es aber so aus, als hätte sie einen Verkauf getätigt. Eine Katastrophe – doch ich konnte diesen buchhalterischen Fehler gegenüber der Behörde zeitnah und ohne Konsequenzen für meine Mandantin aufklären.

Noch ein Beispiel? Herkunftsnachweis scheiterte zunächst:

Ein anderer Mandant meldete sich bei mir, da eine bekannte Kryptobörse seinen Mittelherkunftsnachweis nicht akzeptieren wollte. Obwohl er CoinTracking nutzte, und in seinen Augen „alles richtig“ war, erkannte der Kundensupport der Kryptobörse, dass manche Kurse (Preis beim Erwerb) nicht stimmig gewesen sein konnten.

Tatsächlich hatte mein Mandant seine Bitcoin (BTC) Käufe mit einem falschen Kurs in CoinTracking eingetragen. Denn er hatte nicht den automatisierten Import seiner Transaktionshistorie aktiviert, sondern „alles händisch“ gemacht – Flüchtigkeitsfehler

Für die Kryptobörse war aus den Transaktionsketten auch nicht ersichtlich, dass mein Mandant mit seinem geringen Gehalt überhaupt rechtmäßig solche Käufe hätte tätigen können. 

Somit stimmten seine Erwerbe nicht mit dem tatsächlichen Marktkurs zu einem gewissen Zeitpunkt überein, und er wirkte auf den Kundenservice „verdächtig“. Die Kryptobörse stellte somit die gesamte CoinTracking Dokumentation in Frage und glaubte auch nach „ewigem Hin- und Her“ per Mail keinen weiteren Angaben meines Mandanten mehr – sodass ich aktiv werden musste.

Wie Sie stattdessen vorgehen sollten – mit CoinTracking Herkunftsnachweis meistern:

  1. Tragen Sie selbst alles gewissenhaft und sorgfältig bei CoinTracking ein.
  2. Nutzen Sie, wo es möglich ist, die Importfunktion, sodass CoinTracking „aus Ihrer Kryptobörse“ die Datensätze „ziehen“ kann. 
  3. Lassen Sie dann aber bei größeren Summen einen Rechtsanwalt „drüberschauen“.
  4. Ihr Anwalt wird zusätzlich einen „ganzen Herkunftsnachweis“ erstellen.
  5. Die CoinTracking Dokumentation von Ihnen wird somit um weitere Belege ergänzt – und Sie nutzen einen „offiziellen Anwaltsbriefkopf“.
  6. Insgesamt haben Sie dann einen Mittelherkunftsnachweis, der „einmal richtig“ erstellt wurde, und den Sie ab dann selbstständig aktualisieren können.
  7. Ihr Anwalt kann bei Bedarf auch die Kommunikation mit der Kryptobörse oder Bank für Sie führen, sodass alles glatt geht.

Informieren Sie sich auch bei CoinTracking – denn der Anbieter „kennt die Fehler der Leute“:

CoinTracking weiß, dass die „eigene Buchführung“ für Kryptowährungen wie Bitcoin schwierig ist. Nicht ohne Grund informiert CoinTracking umfangreich auf der eigenen Website und bietet zusätzliche Services an.

Lesen Sie sich die Hinweise von CoinTracking daher aufmerksam durch. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie völlig falsche Dokumente anfertigen, obwohl das Tool an sich „perfekt funktioniert“.

Schwierige Fälle, in denen Sie sich gegenüber Kryptobörsen und Banken plötzlich „intensiv rechtfertigen“ müssen, überlassen Sie einem spezialisierten Anwalt. So kann insbesondere eine Geldwäscheverdachtsmeldung vermieden und Ihre Vermögensherkunft insgesamt erfolgreich bearbeitet werden.

Was ist, wenn Ihnen wichtige Unterlagen zum Herkunftsnachweis fehlen?

Problemfälle kenne ich. Nicht selten liegen die geforderten Dokumente zur Mittelherkunft nicht parat oder „können nicht aufgetrieben werden“.

Als Rechtsanwalt nutze ich datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche, um die Belege einzuholen. Denn beispielsweise müssen Kryptobörsen und Banken ihre geschäftlichen Vorgänge festhalten – über viele Jahre hinweg.

Darüber hinaus können „Lücken“ rechtlich erklärt werden – wenn denn die Gesamtumstände passen. Manche Fälle müssen wir also „breiter bearbeiten“ und Ihre ganze finanzielle Historie aufarbeiten – um die „Lücken zu füllen“ und glaubhaft zu machen. Siehe: Kryptowährungen wie Bitcoin ohne Nachweis.

Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen – dann entscheiden:

Schreiben Sie mir unverbindlich über das Kontaktformular unten, in welcher Situation Sie sich befinden. Haben Sie Probleme mit CoinTracking und dem Herkunftsnachweis? 

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen mit meiner kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Auf Wunsch kann ich Sie aktiv unterstützen, die Herkunft Ihrer Gelder oder die Herkunft Ihrer Kryptowährungen wie Bitcoin korrekt zu belegen. Oder Sie machen „auf eigene Faust“ weiter.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

können Sie sich das entsprechende Hintergrundwissen aneignen. Denn die Nachweispflicht verschärft sich aktuell durch EU-Richtlinien und neue Gesetzesvorhaben nochmals.