Die neuesten Änderungen der Coronavirus-Testverordnung (TestVO) betreffen alle Betreiber von Corona Testcenternund bringen neue Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten von Dokumentationen. Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung am 5. Dezember 2024 sind Teststelleninhaber nun verpflichtet, alle relevanten Nachweise zur Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren.


Verlängerte Aufbewahrungspflichten für Betreiber von Corona Testcentern: Was Sie wissen sollten

Die Änderung der Testverordnung verlangt, dass Corona Testcenter Betreiber ihre Auftrags- und Leistungsdokumentationen mindestens bis Ende 2028 aufbewahren. Dies betrifft alle Dokumente, die die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung von Bürgertests belegen. Für Sie als Betreiber bedeutet dies, dass eine umfassende und lückenlose Dokumentation erforderlich ist, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Aufbewahrungspflichten sind ein wesentlicher Bestandteil der Abrechnungsprüfungen, die weiterhin durchgeführt werden. Sollte es zu einer Überprüfung kommen, müssen alle relevanten Unterlagen vorgelegt werden, um die ordnungsgemäße Durchführung der Tests nachzuweisen.


Wie Sie mögliche rechtliche Herausforderungen meistern können

Die neuen Aufbewahrungspflichten und die Möglichkeit von Abrechnungsprüfungen werfen viele Fragen auf. Gerade wenn es um komplexe Anforderungen zur Dokumentation und korrekten Abrechnung geht, kann es hilfreich sein, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die neuen Regelungen korrekt umzusetzen und Ihre Dokumentation rechtssicher zu führen.

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung für Betreiber von Corona Testcentern:

  • Beratung zur rechtssicheren Dokumentation von Bürgertests.
  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Abrechnungen und Aufbewahrungspflichten.
  • Begleitung bei Abrechnungsprüfungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Unterlagen jederzeit ordnungsgemäß nachweisen können.

Warum es sich lohnt, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen

Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zur Bürgertest-Abrechnung und zur Aufbewahrungspflicht stellt Betreiber von Corona Testcentern vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Ein Anwalt, der sich mit den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen auskennt, kann Sie nicht nur bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen, sondern auch dazu beitragen, mögliche rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Ein rechtlicher Beistand kann Ihnen helfen, Ihre Testcenter langfristig rechtskonform zu betreiben und sich sicher durch die immer wiederkehrenden Abrechnungsprüfungen zu navigieren.