Das Landgericht Ravensburg hat am 7. Februar 2025 eine bermekenswerte Entscheidung zum Schutz von Kleinanlegern bei Crowdfunding-Darlehen getroffen[1]. Der Fall betraf einen Anleger, der über eine Online-Plattform insgesamt 14.500 Euro in drei verschiedene Immobilienprojekte investiert hatte.
Die wichtigsten Punkte:
Der Streitfall
- Ein Anleger investierte in drei verschiedene Immobilienprojekte über eine Crowdfunding-Plattform.
- Die investierte Summe wurde nicht zurückgezahlt.
- Der Anleger klagte auf Rückerstattung seiner Investition.
Das Urteil
- Das Gericht gab dem Kläger weitgehend Recht.
- Die Plattform muss dem Anleger 14.500 Euro plus Zinsen zurückzahlen.
- Die Entscheidung basiert auf mangelhafter Aufklärung über die Risiken.
Wichtige Erkenntnisse für Anleger
- Bei Crowdfunding-Darlehen mit "qualifiziertem Nachrang" müssen Anleger deutlich über die erhöhten Risiken aufgeklärt werden.
- Das Totalausfallrisiko besteht nicht nur bei Insolvenz, sondern bereits vorher.
- Solche Darlehen sind vergleichbar mit einer unternehmerischen Beteiligung.
Praktische Bedeutung
- Crowdfunding-Plattformen müssen ihre Informationspflichten ernst nehmen.
- Kleinanleger haben Anspruch auf verständliche und vollständige Aufklärung.
- Die Risiken müssen klar und deutlich kommuniziert werden.
Fazit
Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz im Bereich Crowdfunding erheblich. Plattformen müssen künftig besonders sorgfältig über die Risiken aufklären, insbesondere wenn sich ihre Angebote an unerfahrene Kleinanleger richten.
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Quellenangaben:
[1] LG Ravensburg, Urteil vom 7. Februar 2025 – 2 O 99/24
Hinweis: Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung zum OLG Stuttgart anhängig ist (6 U 34/25).