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Von Hacking über Datenmissbrauch bis hin zu Online-Betrug – stellt Österreich vor wachsende Herausforderungen. Laut Statistik Austria wurden 2022 über 20.000 Fälle registriert, ein Anstieg von 15 % gegenüber dem Vorjahr. Das Strafgesetzbuch (StGB) bietet hierfür klare Regelungen: § 118a sanktioniert unerlaubten Zugriff auf Systeme mit bis zu 2 Jahren Haft, § 119 schützt das Telekommunikationsgeheimnis, und § 126c bestraft den Missbrauch von Programmen mit bis zu 3 Jahren Haft bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser. Auch § 126a (Datenverfälschung) und §§ 146 ff. (Betrug) kommen bei Cyberdelikten zum Einsatz.

Die Strafverfolgung ist komplex: Täter agieren oft grenzüberschreitend, nutzen Anonymisierungstechniken wie VPNs und hinterlassen digitale Spuren, die IT-Forensik erfordern. Österreich stärkt seine Abwehr mit Initiativen wie dem Cybercrime Competence Center (C4), das seit 2021 Expertise bündelt, und einer Verdopplung der IT-Ermittler im Bundeskriminalamt.

Ein spezialisierter Strafverteidiger ist hier entscheidend. Er analysiert technische Beweise wie Log-Dateien, entwickelt Verteidigungsstrategien und zeigt etwa auf, dass IP-Adressen manipuliert wurden. Für Opfer sichert er Schadenersatz, für Beschuldigte fairen Prozess. Unternehmen profitieren von präventiver Beratung, z. B. zu Sicherheitslücken. In einer digitalen Welt, in der Cyberangriffe zunehmen, verbindet solch ein Experte Recht und Technik, um Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.

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