Mandant: "Was willst du eigentlich noch alles durchsuchen?" 🧐
Polizist: "Ich will in das Zimmer noch reinschauen, das fehlt noch." 🚔
Mandant: "Nee, Mann, das ist von meinem Mitbewohner." 🚫
Polizist: "Das ist mir egal, ob das der Mitbewohner ist. Ich habe einen Durchsuchungsbeschluss und will das Zimmer noch gerne anschauen." 📑🔍
Polizist will die Tür öffnen. 🚪
Anwalt: "Halt! Stopp! Die Durchsuchung bei euren WG-Mitbewohnern ist nur erlaubt, wenn die auch auf dem Durchsuchungsbeschluss stehen." 🚫👨⚖️
Steht nur der Mandant oder der Beschuldigte auf dem Durchsuchungsbeschluss, so dürfen auch nur Räume, die von ihm oder in der Gemeinschaft genutzt werden, durchsucht werden. 🏠⚖️
Das gilt also nicht für die Zimmer von euren WG-Mitbewohnern. 🚷 Die Polizei darf nicht einfach alle Zimmer betreten, nur weil sie einen Durchsuchungsbeschluss hat! 🔐
Das heißt, ihr dürft der Durchsuchung durchaus widersprechen, und eure WG-Mitbewohner sollten natürlich der Durchsuchung nicht zustimmen. 💬✋
Deswegen lasst es bei solchen Umständen gerne drauf ankommen. Sie sollen sich dann einen neuen Beschluss holen, wenn sie wirklich in das Zimmer des Mitbewohners wollen. 📑➡️
Es ist wichtig, eure Rechte zu kennen! 💡 Denn nur weil ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, heißt das nicht, dass die Polizei in alle Räume gehen darf. 🚫 So schützt ihr eure Privatsphäre und wisst, wann ihr widersprechen könnt! 🛑
Lasst euch nicht verunsichern und denkt immer daran: In solchen Momenten ist es wichtig, ruhig zu bleiben und zu wissen, was man darf und was nicht! 😌💼
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