Mandant: "Was willst du eigentlich noch alles durchsuchen?" 🧐

Polizist: "Ich will in das Zimmer noch reinschauen, das fehlt noch." 🚔

Mandant: "Nee, Mann, das ist von meinem Mitbewohner." 🚫

Polizist: "Das ist mir egal, ob das der Mitbewohner ist. Ich habe einen Durchsuchungsbeschluss und will das Zimmer noch gerne anschauen." 📑🔍

Polizist will die Tür öffnen. 🚪

Anwalt: "Halt! Stopp! Die Durchsuchung bei euren WG-Mitbewohnern ist nur erlaubt, wenn die auch auf dem Durchsuchungsbeschluss stehen." 🚫👨‍⚖️

Steht nur der Mandant oder der Beschuldigte auf dem Durchsuchungsbeschluss, so dürfen auch nur Räume, die von ihm oder in der Gemeinschaft genutzt werden, durchsucht werden. 🏠⚖️

Das gilt also nicht für die Zimmer von euren WG-Mitbewohnern. 🚷 Die Polizei darf nicht einfach alle Zimmer betreten, nur weil sie einen Durchsuchungsbeschluss hat! 🔐

Das heißt, ihr dürft der Durchsuchung durchaus widersprechen, und eure WG-Mitbewohner sollten natürlich der Durchsuchung nicht zustimmen. 💬✋

Deswegen lasst es bei solchen Umständen gerne drauf ankommen. Sie sollen sich dann einen neuen Beschluss holen, wenn sie wirklich in das Zimmer des Mitbewohners wollen. 📑➡️

Es ist wichtig, eure Rechte zu kennen! 💡 Denn nur weil ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, heißt das nicht, dass die Polizei in alle Räume gehen darf. 🚫 So schützt ihr eure Privatsphäre und wisst, wann ihr widersprechen könnt! 🛑

Lasst euch nicht verunsichern und denkt immer daran: In solchen Momenten ist es wichtig, ruhig zu bleiben und zu wissen, was man darf und was nicht! 😌💼

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