Hier muss ich zunächst mit einem weit verbreiteten Mythos im Erbrecht aufräumen. Denn egal wie lange Du mit Deinem Partner zusammen bist und egal, was ihr alles füreinander getan habt, erbrechtlich bist Du außen vor und hast ohne Testament keinen Anspruch auf den Nachlass. Vermutlich musst Du diesen sogar noch an die gesetzlichen Erben herausgeben und deren Auskunftswünsche beantworten. 🚫
💍 Erst durch die Heirat verändert sich die gesetzliche Erbfolge. Mit der Eheschließung erhalten Eheleute oder eingetragene Lebenspartner neben den Verwandten ein eigenes Erbrecht und auch Anspruch auf einen Pflichtteil.
❓ Also doch schnell heiraten? Das muss jeder selbst entscheiden, ⚠️ aber ein Testament oder Erbvertrag sollte auf jeden Fall erstellt werden. 📄✍️
👉 Einmal verheiratet wird es nicht weniger komplex.
Grundregel: der überlebende Ehegatte erbt neben Verwandten der 1. Ordnung zu 25%, neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern 50%. (Zur Erbenreihenfolge vgl. Teil II)
👉 Je nach Güterstand ändert sich die Quote des Ehegatten. Die drei wichtigsten Güterstände und deren Auswirkungen findest Du stark vereinfacht in der Übersicht.
👉 Wenn Du noch keinen Ehevertrag geschlossen hast, dann lebst Du in der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand. Dann gibt es das sogenannte „Bonner Quart“ in Höhe von 25% im Regelfall pauschal on top zum gesetzlichen Ehegattenerbrecht, und zwar egal, ob es einen rechnerischen Zugewinnanspruch des Längerlebenden gab oder nicht.
Und so kommen wir schon zum zweiten Mythos, denn Ehegatten haben nicht immer Anspruch auf 50% des Nachlasses, sondern es kommt darauf an wie wir nachfolgend sehen können am Beispiel Eheleute mit Kind.
✔️Zugewinngemeinschaft:
• gesetzlicher Erbteil 1/4 (25%)
➕ Pauschaler „Aufschlag“ in Höhe von 1/4 (25 %) [im Ergebnis also 50%] oder
• gesetzlicher Pflichtteil 50% von 1/4 = 1/8 (12,5%)
➕ konkrete Zugewinnberechnung
[❗Anzahl der Kinder spielen keine Rolle]
✔️Gütertrennung:
• bei einem Kind: 1/2
• bei zwei Kindern: 1/3
• ab drei Kindern: 1/4
✔️ Gütergemeinschaft
• 50% des gemeinsamen Vermögens
➕ gesetzlicher Erbteil 1/4 (25%) des verbleibenden Vermögens
⚖️📜 Kurz gesagt, unverheiratete Partner sind nicht automatisch erbberechtigt.
❗ Verheiratet oder nicht, die beste Möglichkeit, sicherzustellen, dass der Partner oder die Partnerin nach dem Tod erbt, besteht darin, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. 🖋️🔒
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