Sind Sie Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Haben Sie sich bereits mit den umfassenden Neuerungen für GbRs vertraut gemacht, die zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten? Müssen auch Sie handeln?
Ab dem 01.01.2024 wird es ernst: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – kurz: Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz oder MoPeG – tritt in Kraft. Es bringt eine umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts und damit insbesondere auch viele Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich. Die neuen Bestimmungen finden auch Anwendung auf bereits bestehende GbRs, weshalb deren Gesellschafter sich mit den Neuerungen beschäftigen und Handlungsbedarf prüfen sollten.