Anfang des 19. Jahrhunderts war es für Ehepartner, die einander heirateten, klar, dass die Ehefrauen mit der Eheschließung prinzipiell den Geburtsnamen des Ehemannes erhalten. Das deutsche Namensrecht sah dabei keine Optionen oder Wahlrechte vor.
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Das neue Namensrecht 2025: Der Doppelname als Ehename
2024/04/25

Dr. Angelika Zimmer
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