Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das Kontoinhabern einen gesetzlichen Schutz vor der vollständigen Pfändung ihres Guthabens bietet. Es ermöglicht Betroffenen, trotz einer Kontopfändung über einen bestimmten Grundfreibetrag weiterhin Geld für den Lebensunterhalt zu verfügen. Das P-Konto wurde 2010 durch eine Gesetzesänderung eingeführt und ist in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Jeder Verbraucher in Deutschland hat das Recht, ein P-Konto zu führen – unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht.

Warum ist ein P-Konto wichtig?

Eine Kontopfändung kann für Betroffene erhebliche finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Ohne Zugang zu ihrem Guthaben können sie Miete, Strom, Lebensmittel oder Versicherungen nicht mehr bezahlen. Ein P-Konto stellt sicher, dass ein pfändungsfreier Betrag weiterhin zur Verfügung steht, sodass existenzielle Ausgaben gedeckt werden können.

Wie funktioniert das P-Konto?

• Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden.
 • Es darf pro Person nur ein P-Konto geben.
 • Der gesetzlich festgelegte Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.410 Euro (Stand 2024) pro Monat.
 • Durch Nachweise kann der Freibetrag erhöht werden, z. B. bei Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld oder Sozialleistungen für Angehörige.
 • Eingehendes Guthaben, das den Freibetrag übersteigt, kann gepfändet werden.
 • Sozialleistungen, die am Monatsende eingehen, sind einen weiteren Monat lang geschützt.

Wie beantragt man ein P-Konto?

Ein bestehendes Girokonto kann bei der eigenen Bank durch einen einfachen Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dies innerhalb von vier Geschäftstagen umzusetzen. Es dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden, die über die normalen Kontoführungsgebühren hinausgehen.

Welche Vorteile bietet das P-Konto?

✅ Schutz vor vollständiger Kontopfändung
 ✅ Automatischer Schutz des Grundfreibetrags
 ✅ Lebensnotwendige Zahlungen bleiben möglich
 ✅ Erhöhung des Freibetrags unter bestimmten Voraussetzungen möglich
 ✅ Keine Ablehnung durch die Bank erlaubt

Gibt es Nachteile beim P-Konto?

⚠️ Nur für Privatpersonen: Ein P-Konto kann nur von natürlichen Personen genutzt werden, nicht von Unternehmen oder Selbstständigen.
 ⚠️ Eingeschränkte Bankdienstleistungen: Banken können Dispokredite oder Kreditkarten für P-Konto-Inhaber verweigern.
 ⚠️ Pfändbarer Betrag wird automatisch abgeführt: Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, kann von Gläubigern eingezogen werden.

Wie kann der Freibetrag erhöht werden?

Wer mehr als den Grundfreibetrag benötigt, kann sich von einer geeigneten Stelle, also einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt, eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das ist möglich, wenn:
 • Unterhalt für Kinder oder Ehepartner geleistet wird,
 • Kindergeld oder Sozialleistungen für Angehörige bezogen werden,
 • bestimmte gesetzlich geschützte Einkommen vorhanden sind.
Die Bescheinigung muss dann bei der Bank vorgelegt werden. Diese berücksichtigt dann den neuen Freibetrag.

Fazit: Ein wichtiges Instrument für finanzielle Sicherheit

Das Pfändungsschutzkonto ist ein essenzielles Hilfsmittel für Menschen, die von einer Kontopfändung betroffen sind. Es schützt den Grundbedarf und stellt sicher, dass wichtige finanzielle Verpflichtungen weiterhin erfüllt werden können. Dennoch sollte es nur als vorübergehende Lösung betrachtet werden – denn langfristig ist eine nachhaltige Schuldenregulierung entscheidend. Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, sollte sich frühzeitig bei Schuldnerberatungsstellen oder Anwälten für Insolvenzrecht beraten lassen.