Belgische Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, seien es natürliche oder juristische Personen, stehen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich umzustrukturieren und den Konkurs zu vermeiden, wie z. B. das traditionelle VGR, die Abtretung oder die Auflösung. Diese Lösungen setzen jedoch eine offizielle Bekanntmachung voraus (Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt und Angabe bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen), was dem Image des Unternehmens schaden und seine Wiederbelebung gefährden kann, da das Vertrauen der Partner und Gläubiger dadurch abnimmt.
Um diese Einschränkungen zu überwinden, wurde im September 2023 eine private VGR in das belgische Wirtschaftsrechtsgesetzbuch eingeführt.
Im Gegensatz zum klassischen VGR verläuft dieses neue Verfahren vertraulich, ohne offizielle Veröffentlichung oder allgemeine Benachrichtigung der Gläubiger. Nur die direkt betroffenen Gläubiger werden informiert, wodurch ein allgemeiner Vertrauensverlust vermieden wird.
Im Rahmen des privaten VGR kann eine gütliche Einigung in Form eines umfassenden Reorganisationsplans mit einem oder mehreren Gläubigern kollektiv ausgehandelt werden, der anschließend den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Ziel ist es, das Unternehmen umzustrukturieren, ohne seinen Ruf zu schädigen. Im Falle einer kollektiven Vereinbarung wird der Plan, wenn er mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wird, für alle verbindlich, auch für diejenigen, die sich dagegen ausgesprochen haben. Für die Gläubiger ist es daher wichtig, den vorgeschlagenen Plan zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Einspruch zu erheben.
Konkret verläuft das private VGR in zwei Schritten:
- Die Ernennung eines Reorganisationspraktikers durch das Gericht, der das Unternehmen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern begleitet und somit die Legitimität des Verfahrens stärkt.
- Die Genehmigung der Vereinbarung, die sich auf eine oder mehrere einvernehmliche Vereinbarungen oder ein Kollektivabkommen beziehen kann.
Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass es keinen automatischen Zahlungsaufschub gibt. Die Gläubiger haben also weiterhin das Recht, Zahlungen zu verlangen, Pfändungen vorzunehmen oder den Konkurs des Unternehmens zu beantragen, es sei denn, das Gericht gewährt einen gezielten individuellen Aufschub.
Zusammenfassung
Zusammengefasst stellt das private VGR eine wirksame Lösung für einige Unternehmen dar, die sich umstrukturieren möchten, ohne die negativen Auswirkungen der Bekanntmachung eines Insolvenzverfahrens in Kauf nehmen zu müssen. Die Wahl der besten Strategie erfordert jedoch eine gründliche rechtliche Analyse, um die Chancen auf eine Sanierung zu maximieren.